Impressum – Wettrechtschweiz
Wettrechtschweiz ordnet Sportwetten für Leserinnen und Leser in der Schweiz rechtlich ein. Das Impressum nennt, wer die Website betreibt und in welchem Rahmen die Beiträge entstehen.
Der Rechtsrahmen
Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten gelten als Grossspiele und stehen unter der Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf ihrer Sperrliste und lässt sie per DNS sperren (Art. 86 BGS); Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Gegenstand der Website
Die Website ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Sie nimmt keine Wetten an, führt keine Spielerkonten, nimmt kein Geld entgegen und vermittelt keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern. Prognosen, die einen Gewinn zusagen, enthält sie nicht.
Betreiberin
Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für die direkte Kontaktaufnahme sind unter wettrechtch.com zu finden. Massgebend ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post verlangt.
Inhalte und Links
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig überprüft. Weil sich Gesetze, Listen und Teilnahmebedingungen ändern können, gelten im Zweifel die aktuellen Angaben der Behörde oder der Veranstalterin; für Entscheidungen auf Grundlage dieser Inhalte haftet Wettrechtschweiz nicht. Verweise auf fremde Websites wurden beim Setzen geprüft. Auf spätere Inhalte besteht kein Einfluss, verantwortlich ist die jeweilige Betreiberin, und bekannt gewordene rechtswidrige Inhalte führen zur Entfernung des Verweises.
Urheberrecht
Texte, Tabellen und Grafiken sind durch das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) geschützt. Eine Nutzung über das gesetzliche Zitatrecht hinaus setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Anzeichen exzessiven Geldspiels bei sich oder bei Angehörigen lassen sich kostenlos und vertraulich mit den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprechen. Bei den bewilligten Veranstalterinnen sind Limiten und eine Spielsperre möglich.
Stand: 20 Oktober 2026.
