Datenschutzerklärung – Wettrechtschweiz

Wer auf Wettrechtschweiz nachliest, wie Sportwetten in der Schweiz rechtlich geregelt sind, hinterlässt nur wenige Personendaten, und mehr werden nicht verlangt. Die Erklärung stützt sich auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) und seine Verordnung in der Fassung vom 1. September 2023. Sie erfüllt die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.

Inhaltsverzeichnis
  1. Wer verantwortlich ist
  2. Was beim Besuch anfällt
  3. Nach welchen Regeln bearbeitet wird
  4. An wen Daten gelangen
  5. Cookies
  6. Rechte und Aufsicht

Wer verantwortlich ist

Verantwortlich ist die Betreiberin von Wettrechtschweiz. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse nennt das Impressum auf wettrechtch.com; an dieselbe Adresse können auch Fragen zum Datenschutz gerichtet werden.

Was beim Besuch anfällt

Der Webserver schreibt ein Protokoll mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufener Adresse, Datenmenge, verweisender Seite und Browsertyp. Es dient dem sicheren Betrieb und der Abwehr von Angriffen und wird nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder so gekürzt, dass kein Bezug zu einer Person bleibt. Wer per E-Mail oder Formular schreibt, übermittelt Name, Adresse und Nachricht; sie werden nur für die Antwort gebraucht. Konten, Einzahlungen oder Wetten gibt es auf Wettrechtschweiz nicht, weshalb weder Zahlungs- noch Ausweisdaten erhoben werden.

Nach welchen Regeln bearbeitet wird

Die Bearbeitung ist rechtmässig, folgt Treu und Glauben und bleibt verhältnismässig. Daten dienen nur dem Zweck, der bei der Beschaffung erkennbar war, und sie werden nicht länger aufbewahrt als nötig (Art. 6 revDSG). Technische und organisatorische Massnahmen schützen sie angemessen. Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen finden nicht statt.

An wen Daten gelangen

Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Sie gehen an Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), und an Behörden, wenn ein Gesetz das verlangt. Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).

Cookies

Cookies jenseits des Notwendigen und die Reichweitenmessung werden erst nach der Wahl im Cookie-Banner aktiv. Die Cookie-Richtlinie nennt die Einzelheiten, und die Wahl lässt sich jederzeit ändern.

Rechte und Aufsicht

Jede Person kann Auskunft verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden (Art. 25 revDSG); die Antwort kommt in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen. Möglich sind ausserdem die Berichtigung unrichtiger Daten, die Löschung, die Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und der Widerspruch. Aus der Europäischen Union kann zusätzlich die DSGVO greifen, soweit sie anwendbar ist. Eine Anzeige bei Verstössen nimmt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern entgegen.

Stand: 20 Oktober 2026.