Sportwetten auf Android – was die bewilligten Apps in der Schweiz leisten und was sie kosten
Wer in der Schweiz mit dem Android-Smartphone eine Sportwette platzieren will, hat genau zwei seriöse Wege: die Anwendung von Swisslos (Sporttip) oder jene der Loterie Romande (Jouez Sport). Beide laufen unter einer Schweizer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Alles, was sonst im App Store oder über eine DNS-Sperrliste hinweg auf dem Display erscheint, hat in der Schweiz keine Geltung. Im Folgenden wird erläutert, was die bewilligten Apps leisten, was sie an Einsatzgrenzen, Verlustlimiten und Sperren mitbringen – und was eine Anbieter ohne Bewilligung dennoch kostet, wenn man sie trotzdem öffnet.

Datenstand: 20 Oktober 2026 · geprüft gegen die Schweizer Bewilligungsregister und die Spielregeln von Swisslos (Sporttip, Spielregeln Version 4.2).
Inhaltsverzeichnis
- Die zwei einzigen legalen Sportwetten-Apps für Android in der Schweiz
- Was die bewilligten Apps auf dem Android-Smartphone konkret leisten
- Welche Spielerlimiten auf dem Mobilgerät gelten – und warum
- Die Rechtslage für Wettende mit Android
- Warum ausländische Apps hier teuer werden können
- Kosten, Limits und die nüchterne Rechnung hinter jeder mobilen Wette
- Mobile Webseite, App und Verkaufsstelle im Vergleich
- Was die Schweizer Apps den Wettenden konkret bringen
- Die zwei einzigen legalen Sportwetten-Apps für Android in der Schweiz im Vergleich
- Häufige Fragen zu Sportwetten-Apps auf Android in der Schweiz
Die zwei einzigen legalen Sportwetten-Apps für Android in der Schweiz
Die Auswahl ist absichtlich klein. Seit das Geldspielgesetz am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, gibt es in der Schweiz nur noch zwei Veranstalterinnen, die Sportwetten als Grossspiel anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und die jeweilige Spielbewilligung, beide werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt und nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine dritte Schweizer Marke ist gesetzlich nicht vorgesehen – das ist kein Versäumnis des Marktes, sondern das Ergebnis der interkantonalen Vereinbarung von 2019, die den Kreis der Veranstalterinnen bewusst auf zwei begrenzt.

Die Aufteilung folgt den Sprachregionen. Swisslos betreut die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich online nur bei Swisslos registrieren, wer in der Romandie wohnt, nur bei Loterie Romande. Ein Online-Konto wird nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnet; Minderjährige und gesperrte Personen sind ausgeschlossen, jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Swisslos Sporttip
Die Sporttip App ist die offizielle Anwendung der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie deckt die Apps für iOS und Android ab, ist über die üblichen App-Stores beziehbar und greift auf das Swisslos-Spielkonto zu. Wetten, die in der App zusammengestellt werden, lassen sich auch über einen QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen – wer unterwegs ist und den Wettschein am Schalter abgeben möchte, behält diese Möglichkeit. Die App spiegelt das gesamte Online-Angebot von Swisslos.ch, einschliesslich Prematch, Livewetten und Systemwetten. Bezahlt wird über das Swisslos-Wallet, das per PostFinance Pay direkt aus der PostFinance App aufgeladen werden kann.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Anwendung der Loterie Romande heisst die App zu Jouez Sport und ist ebenfalls für Android verfügbar. Sie bedient die Westschweiz mit ihren 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden und bietet im Wesentlichen das gleiche Produktspektrum wie Sporttip. Sitz der Loterie Romande ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne). Für Deutschschweizer Wettende ist sie allerdings nicht zugänglich: Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann kein Konto eröffnen und auch keine Wetten platzieren, selbst wenn die App technisch installierbar wäre.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Daneben existiert eine ganze Reihe ausländischer Marken, deren Apps sich auf einem Schweizer Android-Gerät installieren lassen: Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury und GG.BET sind nur die bekanntesten. Keine dieser Marken verfügt über eine Schweizer Veranstalterbewilligung oder Spielbewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleich ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), das Wetten über diese Anbieter ist hier nicht erlaubt. Die Gespa führt eine Sperrliste solcher Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und die Gespa tauscht blockierte Domains innert Stunden nach (sogenanntes Domain-Hopping, wobei sie selbst Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 nennt).
Wer über eine solche App wettet, hat in der Schweiz keinen Rückgriff: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Beschwerdeweg, keine Garantie für die Auszahlung von Gewinnen. Die Anbieter werben oft mit «Schweizer Quote», «schneller Auszahlung» und «Krypto-Einzahlung» – was bei einer Schweizer Verurteilung der ausländischen Organisation mit sich bringt, dass auch Gewinne eingezogen werden können. Im Abschnitt zur Rechtslage wird das im Detail erklärt.
Was die bewilligten Apps auf dem Android-Smartphone konkret leisten
Beide Apps sind mobile Erstanwendungen – sie sind nicht einfach die mobile Version, die der Webbrowser auf dem kleinen Display eingeschränkter zeigt. Sie zeigen das gesamte Wettprogramm, den Wettschein, Livewetten mit Aktualisierung der Quoten, das Konto mit den gesetzten Limiten und die Spielhistorie. Die Bedienung folgt dem Touchscreen-Prinzip: antippen, wischen, ziehen – klassische Mausaktionen wie Hovern oder Drag-and-Drop haben das Originalprogramm, das auf den mobilen Einsatz zugeschnitten ist, ersetzt.
Wettschein, Livewetten und Konto auf dem kleinen Display
Der Wettschein wird in der App bottom-sheet geöffnet, sobald eine Auswahl getippt wird. Mehrere Auswahlen fügen sich zur Kombiwette oder – sofern das Wettprogramm es zulässt – zur Systemwette zusammen. Bei Sporttip ist der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Wer mehr setzen will, als Doodle mitstellt, wird automatisch zurückgewiesen.
Livewetten sind in einer eigenen Ansicht zusammengefasst, die sich live aktualisiert. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; wer später wettet, als das Ergebnis bereits feststeht, wird mit Quote 1.00 abgerechnet. Auch in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheidung – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Schikane, sondern eine logische Folge der Livewette: wäre sie nicht da, liesse sich jede Partie im Nachhinein «voraussagen».
Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out, nicht als Teilauszahlung. Es gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, und nur für Online-Wetten. Der Cash-Out-Betrag liegt immer unter dem möglichen Wettgewinn bei normalem Ausgang, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Wer ein ausgeführtes Cash-Out bereut, kann es nicht rückgängig machen – die Wette ist abgeschlossen.
Installation und erste Inbetriebnahme
Die Installation läuft wie bei jeder anderen Android-Anwendung: App aus dem Google Play Store herunterladen, Berechtigungen prüfen, installieren, öffnen. Bei Sporttip folgt nach dem ersten Öffnen der Registrierungsdialog, der nach Ausweis, Wohnsitz und Alter fragt. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft; ist die Prüfung erfolgreich, ist das Konto freigeschaltet. Bevor die erste Wette platziert wird, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden – ohne diese Limiten lässt Sporttip keine Wette zu.
Die Bezahlung läuft über das Swisslos-Wallet, das per PostFinance Pay direkt aus der PostFinance App aufgeladen werden kann. Der Mindestbetrag für einen Wallet-Kauf ist CHF 20, innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenze gilt unabhängig davon, wie viele Personen dasselbe Konto «füttern» – sie gilt pro Spielkonto, nicht pro Aufladung.
Welche Funktionen es nur am Schalter gibt
Die bewilligten Apps spiegeln das Online-Angebot, aber nicht das Verkaufsstellenangebot. An einer Sporttip-Verkaufsstelle lassen sich auch Wetten abgeben, die online nicht angeboten werden – etwa Wetten auf lokale Ereignisse, die nur in der Region ausgeschrieben sind. Umgekehrt gibt es Online-Funktionen, die an der Verkaufsstelle nicht zur Verfügung stehen: Quotenboosts und Profitboosts etwa gelten ausschliesslich online und pro Wettenden nur einmal, der Kombiboost ebenfalls nur online. Cash-Out ist auf Online-Wetten beschränkt. Wer die ganze Breite des Angebots will, muss online wetten.
Welche Spielerlimiten auf dem Mobilgerät gelten – und warum
Bevor die erste Wette platziert wird, müssen Limiten gesetzt werden. Das ist keine Marketing-Erklärung, sondern eine gesetzliche Pflicht (Art. 87 VGS). Die Organisatorin muss tägliche, wöchentliche oder monatliche Maximalwerte für Einsatz oder Verlust verlangen, und sie muss das technisch durchsetzen – wer keine Limite setzt, kann bei Sporttip nicht wetten. Das gilt auf dem Smartphone genauso wie am Computer, in der Verkaufsstelle genauso wie online.
Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage
Bei Swisslos sind die Verlustlimiten gestuft nach Zeiträumen: 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, kann höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das verhindert, dass eine Person im Moment eines Verlusts die Limite nach oben schraubt. Neben den Verlustlimiten gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, die zusätzlich gesetzt werden kann.
Das ist strenger als das, was die meisten ausländischen Apps verlangen. Wer aus einer App ohne Schweizer Bewilligung kommt, kennt oft nur die Einzahlungslimite der Zahlungsanbieterin; eine verpflichtende Verlustlimite ist dort die Ausnahme, nicht die Schikane. Bei Sporttip ist die Verlustlimite Voraussetzung, nicht Komfort.
Spielsperre und Pause
Wer sich selbst ausschliessen will, kann bei Swisslos eine produktbezogene Spielsperre für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizrechte Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist ein ernstes Mittel: Die Spielsperre wird von einer spezialisierten Fachstelle begleitet (Art. 81 BGS), und eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS).
Wer nur eine Pause will, kann eine Selbstsperre von bis zu sechs Monaten setzen (Art. 89 VGS). Die Sperre gilt produktbezogen – wer nur Sportwetten pausieren will, kann das tun, ohne das Casino-Konto zu blockieren. Wer aber eine unbefristete Sperre setzt, wird im gesamten Register vermerkt und kann in keinem Schweizer Casino und bei keiner Schweizer Lotterie mehr spielen.
Gesperrte Personen und Minderjährige
Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das gilt unabhängig davon, ob die Sperre umgangen wird oder das Konto mit falschen Angaben eröffnet wurde. Wird nachträglich festgestellt, dass die Person gesperrt oder minderjährig war, wird die Wette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet.
Die Gespa hat 2025 getestet, wie gut die Spielerlsperre an Verkaufsstellen funktioniert: Bei 200 Versuchen, einen Minderjährigen eine Sportwette kaufen zu lassen, wurde in 47.5 % der Fälle die Wette verkauft. Das ist kein Argument gegen die Apps – wer online wettet, ist verifiziert –, aber ein Hinweis darauf, dass die Verkaufsstelle kein Ersatz für eine App ist.
Die Rechtslage für Wettende mit Android
Die Rechtslage für Android-Wettende ist identisch mit der Rechtslage am Computer oder an der Verkaufsstelle: Es gilt das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Das Gesetz unterscheidet Grossspiele und Kleinspiele; Sportwetten sind Grossspiele (Art. 3 lit. c und e BGS). Eine Veranstalterin braucht eine Veranstalterbewilligung (Art. 21 BGS) und für jedes Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung (Art. 25 BGS); die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten
Die Kantone haben den Kreis der Veranstalterinnen bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Eine dritte Schweizer Veranstalterin ist gesetzlich nicht vorgesehen – und ausländische Veranstalterinnen brauchen, wenn sie in der Schweiz aktiv sein wollen, eine Schweizer Bewilligung, die sie nach dem BGS nicht erhalten können. Wer in der Schweiz Sportwetten ohne Bewilligung anbietet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Wer als Spieler mitmacht, wird nicht bestraft – aber Gewinne können im Strafverfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden.
Was darf gewettet werden
Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026, gemäss Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Nur was auf dieser Liste steht, darf angeboten werden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte sind auf der Liste nicht zu finden, und ein Esports-Bereich fehlt vollständig.
Wer auf Ereignisse wetten will, die auf der Liste nicht stehen, hat in der Schweiz keine legale Möglichkeit. Das schränkt das Angebot deutlich ein – aber es schützt auch vor Wetten auf Ereignisse, die sich nicht kontrollieren lassen (Wetter, Politik, TV-Shows sind im Gesetz explizit ausgeschlossen).
Werbung und Bonusbedingungen
Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Es gibt keine zeitliche Werbebeschränkung – Werbung darf auch tagsüber ausgestrahlt werden –, aber sie muss sachlich sein.
Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und -bedingungen sind eine Sache der Operateure; sie stehen in den jeweiligen Spielregeln und sind nicht allgemein verbindlich. Promo-Codes, die den Erhalt eines Bonus ankündigt, werden in diesem Text nicht abgedruckt – die App selbst zeigt sie, falls sie laufen.
Warum ausländische Apps hier teuer werden können
Wer die Sporttip-App nicht nutzen will oder kann, weil er oder sie im falschen Vertragsgebiet wohnt, hat eine Reihe ausländischer Apps zur Auswahl. Die Versprechen sind verlockend: höhere Quoten, grössere Boni, Krypto-Einzahlung, kein Ausweis nötig. Aber die Kosten, die eine ausländische App in der Schweiz verursacht, sind nicht auf den ersten Blick sichtbar.
Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
Die Apps laufen unter Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland. Eine solche Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Apps sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen – wer sich in der Schweiz selbst sperren lässt, ist in der ausländischen App weiterhin aktiv. Die Auszahlung von Gewinnen hängt allein vom Goodwill der Anbieterin ab; eine Schweizer Aufsichtsbehörde, die bei Problemen einschreitet, gibt es nicht.
Die Gespa betreibt die Sperrliste mit 671 Domains per Ende 2025; die Liste wird regelmässig zweimal jährlich aktualisiert. Schweizer Telekomanbieter sperren die Domains per DNS. Wer eine gesperrte Domain aufruft, sieht in der Regel eine Hinweisseite der Gespa. Allerdings: Die Sperre ist umgehbar – VPN-Dienste oder andere DNS-Server stellen die Verbindung wieder her. Das macht die Sperre nicht wirkungslos, aber sie ist auch kein Hindernis für jemanden, der die Sperre bewusst umgehen will.
Steuerliche Folgen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die Bundesschwelle beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle variiert («je nach Kanton»). Über der Schwelle zieht die Obergrenze 35 % Verrechnungssteuer ab, das unter dem Steuerfreibetrag zurückgefordert werden kann, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Die Gewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis – etwa diejenige des Kantons Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer in einem Kanton mit strenger Praxis wohnt, muss jeden Gewinn aus einer ausländischen App versteuern, auch wenn er nur CHF 50 beträgt. Die Frage, wie das praktisch durchgesetzt wird, ist eine andere – die Gespa kann ausländische Anbieter nicht zur Auskunft zwingen, und der Vollzug hängt von der Steuererklärung ab.
Einziehung von Gewinnen
Was passiert, wenn die ausländische Anbieterin in der Schweiz verurteilt wird? Die Gewinne der Schweizer Spieler können im Strafverfahren eingezogen werden (Art. 130 BGS, Strafrahmen bis 5 Jahre bei gewerbsmässigem Handeln). Das ist keine theoretische Gefahr: Die Gespa hat in den letzten Jahren mehrere Verfahren gegen ausländische Anbieterinnen geführt, und betroffene Spieler mussten Gewinne herausgeben, die sie längst ausgegeben hatten. Die Strafverfolgung trifft die Anbieterin, nicht den Spieler – aber das Geld ist weg.
Kosten, Limits und die nüchterne Rechnung hinter jeder mobilen Wette
Eine Sportwette ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit: Die Wettende setzt einen Einsatz, die Anbieterin zahlt im Gewinnfall den Einsatz mal Quote zurück. Die Rechnung dahinter ist einfach, hat aber bei Sporttip ein paar Eigenheiten, die eine nüchterne Übersicht verlangen.
Wie der Gewinn entsteht
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das heisst: Wer eine Einzelwette zu Quote 2.10 mit CHF 50 abschliesst, erhält im Gewinnfall CHF 105 (50 × 2.10, abgerundet von 105’000 auf 105.00). Bei einer Kombiwette aus drei Quoten 1.80, 2.40 und 3.10 ist die Gesamtquote 13’392; bei einem Einsatz von CHF 20 wäre der Bruttogewinn CHF 267.84, abgerundet auf CHF 267.80.
Der Nettogewinn – also was nach Abzug des Einsatzes übrig bleibt – ist Einsatz × (odds − 1). In dem Beispiel mit der Quote 2.10 und CHF 50 Einsatz sind das CHF 55 (50 × 1.10). Bei der Kombiwette mit Gesamtquote 13’392 sind es CHF 247.84 abzüglich Einsatz, also CHF 247.84 (Einsatz 20 × (13’392 − 1) = 247.84, abgerundet auf 247.80). Die Rechnung ist nicht kompliziert, aber sie zeigt: Eine Kombiwette ist nicht «gratis Geld», sondern ein Produkt aus Wahrscheinlichkeit und Quote, und jede zusätzliche Auswahl erhöht die Quote, aber senkt die Wahrscheinlichkeit, dass alle Auswahlen eintreffen.
Der Kombiboost und andere Aufschläge
Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost, der nur online gilt (Prematch, Live, Systemwetten) und mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt – der maximale Bonus ist also nicht «unbegrenzt», sondern durch die Spielregeln gedeckelt.
Daneben gibt es Quotenboosts (nur online, Prematch-Einzelwetten, pro Wettenden nur einmal nutzbar) und Profitboosts (Erhöhung des möglichen Nettogewinns eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls pro Wettenden nur einmal). Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Was nach einem Boost übrig bleibt, ist eine Marketing-Aussage; was vor einem Boost an Mehrwert bleibt, ist eine Rechenfrage.
Wann eine Wette ungültig wird
Eine Wette wird ungültig, wenn das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt wird: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Wer eine Kombiwette aus vier Auswahlen hat, von denen eine ausfällt, bekommt für diese Auswahl nichts und rechnet mit den verbleibenden drei weiter.
Auch abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf ein Spiel und gleichzeitig auf das Erfordernis eines Elfmeters in diesem Spiel wettet, sollte den Bet-Builder benutzen.
Mobile Webseite, App und Verkaufsstelle im Vergleich
Wer mit dem Android-Smartphone wetten will, hat in der Schweiz drei Zugangswege: die Anwendung, die mobile Webseite und die Verkaufsstelle. Sie sind nicht gleichwertig – sie unterscheiden sich in Funktion, Verfügbarkeit und dem, was am Schalter geht, was online nicht geht.
| Anbieterin | Bewilligung | Veranstalterin / Bewilligung | Zugang in der Schweiz |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | zugelassen |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | zugelassen |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | – | gesperrt über Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping möglich |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | – | gesperrt über Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping möglich |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | – | gesperrt über Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping möglich |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | – | gesperrt über Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping möglich |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | – | gesperrt über Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping möglich |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | – | gesperrt über Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping möglich |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | – | gesperrt über Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping möglich |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | – | gesperrt über Gespa-Sperrliste, Domain-Hopping möglich |
Diese Tabelle zeigt, was die einzigen Schweizer Bewilligungen halten: Swisslos und Loterie Romande. Alle anderen Marken haben keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Die fehlende Bewilligung heisst nicht, dass die App nicht funktioniert – sie heisst, dass die App in der Schweiz nicht zugelassen ist und der Spieler im Streitfall keinen Schweizer Rückgriff hat.
Worin sich die drei Zugangswege unterscheiden
Die App ist auf das Android-Smartphone zugeschnitten: bottom-sheet Wettschein, Touch-Optimierung, Push-Benachrichtigungen für Ergebnisse, QR-Code-Übergabe an die Verkaufsstelle. Die mobile Webseite (Swisslos.ch bzw. jeux.loro.ch im mobilen Browser) zeigt das gleiche Angebot, aber ohne die native Integration: keine Push-Benachrichtigungen, kein bottom-sheet, dafür direkt über den Browser ohne Installation. Wer keine App installieren will oder kann – aus Speicher- oder Datenschutzgründen –, kann die mobile Webseite nutzen. Funktional ist sie der App ebenbürtig.
Die Verkaufsstelle ist der analoge Weg: Die Spielquittung wird am Schalter gekauft, die Auszahlung erfolgt ebenfalls am Schalter. Wer in der App wettet, aber am Schalter spielen will, kann den in der App zusammengestellten Wettschein per QR-Code an die Verkaufsstelle übergeben – ein Hybridweg, der die Vorteile beider Welten verbindet: Online-Recherche, Schalter-Abgabe.
Wo die Schweizer Apps gegenüber ausländischen Anbietern verlieren
Die Schweizer Apps haben ein kleineres Wettprogramm: nur was auf der Gespa-Liste steht, wird angeboten; Corner-Märkte, Kartenmärkte, Esports fehlen ganz oder weitgehend. Die Quoten sind tendenziell etwas tiefer, weil die Gespa keine Wettarten erlaubt, die eine sehr hohe Marge erlauben würden. Die Höchsteinsätze sind gedeckelt (CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette). Wer hohe Einsätze liebt, ist bei einer Schweizer App falsch.
Die Schweizer Apps sind stärker im Spielerschutz: Verlustlimiten müssen gesetzt werden, Spielsperren werden im Register vermerkt, Minderjährige sind ausgeschlossen. Ausländische Apps werben oft mit «kein Ausweis nötig» oder «Wetten ohne Limit»; was sie nicht sagen, ist, dass sie damit gegen Schweizer Recht verstossen – und dass ein Spieler im Streitfall auf dem Schaden sitzen bleibt.
Was die Schweizer Apps den Wettenden konkret bringen
Wer mit einer Schweizer App wettet, bekommt nicht das grösste Wettprogramm und nicht die höchsten Quoten – aber er bekommt den vollen Schutz des Geldspielgesetzes. Gewinne werden in 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern sie über CHF 1’000 liegen (darunter werden sie automatisch dem Wallet gutgeschrieben). Das Spielguthaben kann zweimal pro Jahr gratis ausbezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer mit Kryptowährungen einzahlt, ist auf einer ausländischen App – und nimmt die Risiken in Kauf, die Apps ohne Schweizer Bewilligung mit sich bringen.
Gewinnauszahlung und Fristen
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Statuts. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wer hinter den Apps steht
Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe). Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das ist Geld, das in den Breitensport fliesst – nicht in die Taschen einer ausländischen Aktiengesellschaft. Wer bei Sporttip wettet, finanziert mit einem Teil des Einsatzes die Schweizer Sportförderung; das ist ein Nebeneffekt, der in keiner Werbung steht und in jedem Geschäftsbericht nachzulesen ist.
Die zwei einzigen legalen Sportwetten-Apps für Android in der Schweiz im Vergleich
Die Übersicht trennt die zwei Teams sauber: Swisslos und Loterie Romande mit Schweizer Bewilligung, alles andere ohne. Das ist nicht eine Wertung der App-Qualität – die ausländischen Apps können technisch besser sein –, sondern eine Wertung der Rechtslage. Wer in der Schweiz wettet, wettet unter Schweizer Recht, und das Recht kennt nur zwei Veranstalterinnen.
Was die bewilligten Apps voneinander unterscheidet
Swisslos und Loterie Romande unterscheiden sich hauptsächlich durch das Vertragsgebiet. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, wettet bei Sporttip; wer in der Romandie wohnt, wettet bei Jouez Sport. Die Produkte sind vergleichbar: Prematch, Live, System, Cash-Out, Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboost. Die genauen Limits und Quoten können variieren, aber das Grundangebot ist ähnlich.
Was die ausländischen Anbieter von den Schweizer Apps trennt
Die ausländischen Anbieter haben kein Vertragsgebiet – sie nehmen Spieler aus der ganzen Welt, einschliesslich der Schweiz. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Sie haben oft ein grösseres Wettprogramm (mehr Sportarten, mehr Märkte, Esports), oft höhere Quoten, oft höhere Limits. Sie sind aber in der Schweiz nicht zugelassen und können im Verfahren gegen die Anbieterin zur Einziehung von Gewinnen führen. Wer aus Bequemlichkeit oder Neugier eine ausländische App öffnet, sollte sich bewusst sein, was er tut.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Apps auf Android in der Schweiz
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?
In der Schweiz sind nur die Sporttip-App von Swisslos und die App der Loterie Romande für Jouez Sport zulässig. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Alle anderen Sportwetten-Apps – Betscore, Funbet, WirWetten, Unibet, Cloudbet, ZotaBet, BetFury, GG.BET und ähnliche – haben in der Schweiz keine Bewilligung und keine Geltung (Art. 4 BGS).
Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?
Ja. Die Verlustlimiten-Pflicht gilt für jedes Spielkonto unabhängig vom Zugangsweg: Wer bei Swisslos online, in der App oder am Schalter wettet, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die App übernimmt die am Computer gesetzten Limiten automatisch.
Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Das grösste Risiko ist fehlender Schutz: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Im Streitfall bleibt der Spieler auf dem Schaden sitzen. Dazu kommt die stoffrechtliche Gefahr: Gewinne können im Strafverfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden (Art. 130 BGS), und steuerlich werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen in manchen Kantonen – etwa Thurgau – als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombinationswette ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 2.10 ist der Bruttogewinn CHF 105, der Nettogewinn CHF 55. Der Gewinn wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Livewetten, die nach dem Ergebnis platziert werden, gilt die Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückerstattet, ein Gewinn entsteht nicht.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Die Registrierung bei Swisslos ist ab 18 Jahren möglich, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein). Bei Loterie Romande gelten die gleichen Voraussetzungen für das Vertragsgebiet Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00 – der Einsatz wird zurückerstattet, ein Gewinn entsteht nicht. Das gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird oder nicht. Auch in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheidung kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer später wettet, als das Ergebnis bereits feststeht, bekommt seinen Einsatz zurück und keinen Gewinn.
Verfasst vom Team von „Wettrechtschweiz”.
