Gewinne aus Sportwetten steuerfrei 2026: Freibetrag, Verrechnungssteuer und welche Anbieter ihn auslösen
Aktualisiert am 20 Oktober 2026 – geprüft gegen die Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur verrechnungssteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus Geldspielen und die Steuermäppchen 2023 und 2024.

Die Frage klingt nach einer einfachen Ja-Nein-Antwort und führt in eine der kantonal ungenauesten Ecken des Schweizer Steuerrechts. Einsätze sind nicht steuerbar, einzelne Gewinne erst oberhalb eines Freibetrags – und dieser Freibetrag ist eine Zahl, die von Kanton zu Kanton anders aussieht. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, hat es mit einem Organisator zu tun, der die Verrechnungssteuer direkt abzieht, sobald ein Gewinn den Freibetrag übersteigt. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat einen ganz anderen Fall – und der Freibetrag hilft dort nicht.
Inhaltsverzeichnis
- Was die Steuerfreiheit von Sportwettengewinnen in der Schweiz tatsächlich bedeutet
- Wie hoch der Freibetrag ist und weshalb er je nach Kanton anders aussieht
- Verrechnungssteuer und der Gewinn über dem Freibetrag
- Einsatzabzug: Was der Steuernde vom Gewinn abziehen darf
- Wie die Berechnung für eine einzelne Wette aussieht
- Wer als Veranstalter in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
- Welche Wetten erlaubt sind und welche nicht
- Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
- Spielerschutz bei Swisslos und Loterie Romande
- Welche Spielerinnen und Spieler Freibetrag und Verrechnungssteuer treffen
- Werbung und Bonus: Was erlaubt ist und was nicht
- Was die Rangliste der Steuerfolgen für die Wahl des Anbieters bedeutet
- Swisslos Sporttip – der Organisator für die Deutschschweiz und das Tessin
- Loterie Romande Jouez Sport – der Organisator für die Westschweiz
- Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung (2)
- Welches die richtige Wahl für welche Spielende ist
- Welche Konsequenzen die Werbeaussagen in der Praxis haben
- Wie die Einkommenssteuer auf einen konkreten Gewinn wirkt
- Welche Hilfe die kantonalen Steuerverwaltungen geben
- Ausblick auf die kommende Steuerperiode und den nächsten Freibetrag
- Häufige Fragen zu steuerfreien Gewinnen aus Sportwetten
Was die Steuerfreiheit von Sportwettengewinnen in der Schweiz tatsächlich bedeutet
Gewinne aus Grossspielen – wozu Lotterien, Sportwetten und ähnliche Geldspiele zählen – sind in der Schweiz nicht grundsätzlich steuerfrei. Sie sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag und darüber steuerbar. Der Freibetrag gilt pro einzelnem Gewinn, nicht pro Jahr und nicht pro Spielerin oder Spieler. Zwei Gewinne von je CHF 600’000 im selben Jahr sind zwei steuerfreie Gewinne; ein Gewinn von CHF 1’200’000 ist es nicht.

Diese Konstruktion hat eine Konsequenz, die in der Werbung der Anbieter gern verschluckt wird: Wer nicht über dem Freibetrag landet, hat keine Steuererklärungspflicht für diesen Gewinn. Wer darüber landet, schon – und der Organisator zieht die Verrechnungssteuer direkt bei der Auszahlung ab. Die spätere Rückforderung läuft dann über die Steuererklärung, nicht über eine Beschwerde gegen den Anbieter.
Einsätze sind ein zweites, leiseres Thema. Sie unterliegen keiner eigenen Wettsteuer – die Schweizer Gesetzgebung kennt das Instrument nicht. Was es gibt, ist ein Abzug der Einsätze vom steuerbaren Gewinn, sobald ein Gewinn steuerbar wird. Das ist keine Belohnung, sondern eine Begrenzung der Bemessungsgrundlage.
Wie hoch der Freibetrag ist und weshalb er je nach Kanton anders aussieht
Der Freibetrag, der in den einkommenssteuerlichen Steuermäppchen der ESTV auftaucht, hat zwei Schichten. Die obere Schicht ist die direkte Bundessteuer, die für alle gleich ist. Die untere Schicht sind die Staats- und Gemeindesteuern, die jeder Kanton für sich festlegt.
Für die direkte Bundessteuer nennt die ESTV eine Zeitreihe, die mit der kalten Progression jährlich angepasst wird: CHF 1’000’000 (2019 bis 2022), CHF 1’038’300 (2023), CHF 1’056’600 (2024), CHF 1’070’400 (2025) und CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026. Der Mechanismus dahinter ist nominal: Der Ausgleich richtet sich nach dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression.
Anders sieht es bei den kantonalen Freibeträgen aus. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist nebeneinander Werte wie CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und eine Million aus. Für 2023 sind es CHF 1’038’300 und eine Million. Es gibt keinen einheitlichen Schweizer Freibetrag – es gibt einen Bundesfreibetrag und einen Strauss kantonaler Freibeträge, von dem die Leserin oder der Leser den für den eigenen Kanton geltenden Wert bei der kantonalen Steuerverwaltung erfragen muss.
Für die meisten Spielenden ist diese Differenz akademisch. Wer ab und zu einen Einzelfussball-Tipp abgibt, kommt nicht in die Nähe von sechsstelligen Gewinnen. Wer mit Mehrfachwetten oder Systemwetten spielt, schon eher – und sollte den Wert kennen, der im eigenen Kanton gilt.
Verrechnungssteuer und der Gewinn über dem Freibetrag
Liegt ein einzelner Gewinn oberhalb des Freibetrags, wird nicht der gesamte Betrag besteuert. Besteuert wird nur der Teil, der den Freibetrag übersteigt. Auszahlungsbeispiel aus der Schweizer Praxis: Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 200’000 steuerpflichtig. Der Freibetrag wirkt also wie ein Filter, nicht wie eine globale Schwelle.
Auf den steuerpflichtigen Anteil zieht der Organisator direkt 35 Prozent Verrechnungssteuer ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Was danach übrig bleibt, ist der Auszahlungsbetrag. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen – sie wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.
Hier beginnt die Mechanik, die viele Spielende nicht kennen: Wer den Gewinn nicht deklariert, weil der Freibetrag im Kopf mit dem Bundesfreibetrag verwechselt wurde, verschenkt die Rückforderung. Wer ihn deklariert, erhält die 35 Prozent über die Steuererklärung zurück, soweit die Veranlagung sie als zu hoch ausgewiesen anerkennt. Die Mechanik ist die der Verrechnungssteuer im Allgemeinen – sie ist Vorauszahlung, nicht endgültige Belastung. Wer bei Sporttip CHF 1’200’000 gewinnt und 35 Prozent auf den steuerbaren CHF 200’000 abgezogen bekommt, bekommt CHF 70’000 zurück, sobald die Steuererklärung den Gewinn erfasst und die Schuld berechnet ist.
Einsatzabzug: Was der Steuernde vom Gewinn abziehen darf
Der Abzug der Einsätze ist nicht beliebig. Nach Artikel 33 Absatz 4 DBG können Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’200 (Steuerperiode 2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Für die direkte Bundessteuer 2025 nennt das Thurgauer Steuerpraxis-Mäppchen einen Höchstbetrag von CHF 5’400.
Bei den Staats- und Gemeindesteuern kann der Kanton einen anderen Modus wählen. Im Kanton Thurgau sind pauschal 5 Prozent je steuerbarem Gewinn abzugsfähig, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Die effektiven Einsätze sind also gerade bei kleinen, steuerbaren Gewinnen weniger wert, als sie gekostet haben – ein zweiter Punkt, der gern übersehen wird.
Wie die Berechnung für eine einzelne Wette aussieht
Was eine einzelne Wette bei einem Gewinn über dem Freibetrag konkret bedeutet, lässt sich an einem erweiterten Beispiel zeigen. Geht man von einem Gewinn von CHF 200’000 aus, der über einem Freibetrag von CHF 1’071’000 vollständig steuerbar wäre – vereinfacht, der Freibetrag wird also ignoriert und der Gewinn liegt darüber –, ergibt sich: 35 Prozent Verrechnungssteuer werden direkt abgezogen. Bei einem Gewinn, der nur teilweise über dem Freibetrag liegt, gilt der Abzug nur auf diesem Teil.
Eine typischere Bandbreite sieht so aus: Wer mit einem Einsatz von CHF 100 auf eine Quote von 2.00 spielt, gewinnt CHF 200. Das liegt um fünf Grössenordnungen unter dem Freibetrag. Wer mit dem gleichen Einsatz auf eine Quote von 100.00 spielt und gewinnt, kommt auf CHF 10’000 – immer noch sechsstellig unter dem Freibetrag. Wer mit hohen Quoten kombiniert, kann den Freibetrag schon mit einem bescheideneren Einsatz reissen, etwa einer Systemwette, die einen fünfstelligen Gewinn wirft. Erst dann beginnt die Verrechnungssteuer zu greifen.
Die Bandbreite ist also klar definiert: Bis zum Freibetrag keine Steuer und kein Abzug, weil nichts zu veranlagen ist; knapp darüber ein Bruchteil des Gewinns steuerbar mit entsprechend reduzierter Verrechnungssteuer; weit darüber der volle Steuersatz auf den Mehrbetrag. Wer den Freibetrag seines Kantons kennt, kann seine Systemwetten so dimensionieren, dass die Schwelle nicht gerissen wird – ein einfaches Rechenexempel, das in den Spielregeln nirgends steht.
Wer als Veranstalter in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Die Schweiz hat den Markt der Sportwetten ausdrücklich auf zwei Organisatoren verteilt. Swisslos – die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel – veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Produkt Sporttip wird im Gebiet der Deutschschweizer Kantone und des Tessins sowie im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.
Die Loterie Romande ist die zweite Organisatorin, die mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bedient. Beide Organisatoren stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die ausschliesslich Spielbanken beaufsichtigt.
Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und darf sich nur einmal pro Person erfolgen. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft – wer im Vertragsgebiet wohnt, spielt dort; wer nicht, wird abgewiesen. Bei Loterie Romande gilt dasselbe für das Westschweizer Vertragsgebiet.
Was die Veranstaltergemeinschaft so knapp hält, ist das Geldspielgesetz: Nach Artikel 4 BGS gilt eine Bewilligung «nur in der Schweiz», und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei beschränkt. Eine dritte Schweizer Sportwettenbewilligung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Welche Wetten erlaubt sind und welche nicht
Das Schweizer Sportwettenangebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die regelmässig aktualisiert wird. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – das gilt für politische Wetten, für Wetterwetten, für TV-Show-Wetten und für Eckball- oder Kartenwetten ebenso wie für Esports.
Live-Wetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das Gesetz enthält keine zusätzliche Einschränkung bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist nicht regulatorisch vorgegeben, sondern Sache der Veranstalter: Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, vollständig, aber nicht garantiert pro Markt. Virtuelle Sportwetten sind nicht abschliessend geregelt; über Esports steht nur, dass die Gespa-Liste keine entsprechende Sektion enthält.
Eine weitere Einschränkung, die ausserhalb des Marktbilds leicht übersehen wird: Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind vom Wetten ausgeschlossen. Frauenwettbewerbe sind nur wettbar, wenn sie auf der Liste stehen; Qualifikationsläufe sind nur wettbar, wenn die Liste sie führt; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind generell nicht wettbar.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die Realität hat eine zweite Seite. Schweizer Spielende stossen im Netz auf Dutzende Anbieter, die in Malta, Curaçao oder anderswo lizenziert sind. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine rechtliche Kraft – sie gilt «nur in der Schweiz», wie es das BGS formuliert. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung und ohne den Schutz des Schweizer Aufsichtssystems.
Steuerlich ist die Lage eindeutig: Gewinne ausländischer Geldspiele unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – die Schweizer Verrechnungssteuer greift nur bei Spielen im Sinne des BGS – und Gewinne aus illegalen beziehungsweise nicht bewilligten Spielen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Was sich für die Spielenden weniger harmlos liest, ist die kantonale Praxis. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat den Freibetrag nicht.
Ein dritter Punkt ist die Blockade. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains; blockierte Anbieter tauchen mitunter unter neuen Adressen wieder auf, ein Geschick, das in der Aufsichtspraxis als Domain-Hopping bezeichnet wird.
Spielerschutz bei Swisslos und Loterie Romande
Die Schweizer Veranstalter sind verpflichtet, ihre Spielenden zu schützen – nicht durch ein pauschales Verbot, sondern durch Limiten, die jede Spielerin und jeder Spieler selbst setzt. Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – eine Karenzfrist, die vor impulsivem Nachsetzen schützt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich hier einträgt, ist aus dem gesamten legalen Schweizer Wettmarkt ausgeschlossen – eine Massnahme mit Folgen, die über das einzelne Produkt hinausreicht.
Anders sieht es aus, wenn der Schutz versagt. Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich auf den stationären Schutz verlässt, verlässt sich auf eine Quote, die in der Aufsichtspraxis selbst als verbesserungsbedürftig erscheint.
Welche Spielerinnen und Spieler Freibetrag und Verrechnungssteuer treffen
Die Freibeträge sind hoch genug, dass sie den allergrössten Teil der Spielenden nie betreffen. Wer mit kleineren Einsätzen auf übliche Quoten spielt, gewinnt im ein- bis niedrigen fünfstelligen Bereich und liegt weit unter dem Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000 und unter allen kantonalen Freibeträgen. Für diese Spielenden ist die Frage nach der Steuerfreiheit eine Frage nach der Werbeaussage des Anbieters, nicht nach der eigenen Steuererklärung.
Anders liegt es bei System- und Kombiwetten. Wer mehrere Wetten kombiniert und höhere Quoten spielt, kann mit einem bescheidenen Einsatz in Bereiche kommen, in denen der Gewinn den Freibetrag übersteigt. Dann beginnt die Verrechnungssteuer zu greifen, und der Auszahlungsbetrag ist nicht mehr der Gewinn, sondern der Gewinn abzüglich 35 Prozent auf den steuerbaren Anteil. Wer das nicht weiss, wundert sich über die Auszahlung – wer es weiss, plant entweder die Wettstrategie kleiner oder nimmt die Deklaration in der Steuererklärung bewusst in Kauf.
Eine Sonderkategorie sind die Spielenden, die ohne Schweizer Bewilligung spielen. Sie haben den Freibetrag nicht, die Verrechnungssteuer nicht und keinen Schutz im Sperrregister – dafür haben sie je nach Kanton die volle Einkommenssteuerpflicht auf jeden Gewinn. Das ist die Stelle, an der die Auswahl des Anbieters nicht mehr nur eine Frage des Bonus oder der Quote ist, sondern eine Frage der steuerlichen Konsequenz.
Werbung und Bonus: Was erlaubt ist und was nicht
Schweizer Werberegeln für Geldspiele sind eng. Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und weder Minderjährige noch gesperrte Personen ansprechen. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft – nach Artikel 131 BGS eine scharfe Sanktion, die auch gegen Werbeplattformen greift.
Gratiswetten, Gratisspielguthaben und ähnliche Werbeformen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Die Werbung, die eine Spielende oder ein Spielender im Alltag sieht, ist also nicht beliebig freigegeben, sondern durch die Aufsicht gefiltert – auch wenn sie nicht so aussieht.
Was im Markt landet, hat Konsequenzen. Boni sind keine Geschenke; sie sind Geschäftsbedingungen mit Umsatzanforderungen, Zeitlimits und oft einem Cap auf die auszahlbaren Gewinne. Was hier für ausländische Anbieter gilt, gilt für Schweizer Anbieter nicht weniger; nur sind die Bedingungen der Schweizer Anbieter durch die Aufsicht beobachtet und durch das BGS gerahmt. Wer ein Angebot annimmt, ohne die Bedingungen gelesen zu haben, hat den Anbieter nicht überlistet, sondern die Hausordnung unterschrieben.
Was die Rangliste der Steuerfolgen für die Wahl des Anbieters bedeutet
Eine Rangliste der Anbieter ist im Schweizer Sportwettenmarkt eine seltsame Sache: Es gibt ihn, den Markt, mit zwei Organisatoren – und es gibt ihn nicht, mit einer langen Reihe ausländischer Anbieter, die Schweizer Spielende adressieren. Eine seriöse Rangliste kann diese beiden Lager nicht zusammenführen, ohne die Spielenden in die Irre zu führen. Sie kann sie nebeneinander stellen und sichtbar machen, was die Wahl des Lagers steuerlich bedeutet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Gespa-Aufsicht |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel | Loterie Romande, Lausanne; Gespa-Aufsicht |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | ausländisch lizenziert, in der Schweiz ohne rechtliche Kraft |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländisch lizenziert, in der Schweiz ohne rechtliche Kraft |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | ausländisch lizenziert, in der Schweiz ohne rechtliche Kraft |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | ausländisch lizenziert, in der Schweiz ohne rechtliche Kraft |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | ausländisch lizenziert, in der Schweiz ohne rechtliche Kraft |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländisch lizenziert, in der Schweiz ohne rechtliche Kraft |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländisch lizenziert, in der Schweiz ohne rechtliche Kraft |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländisch lizenziert, in der Schweiz ohne rechtliche Kraft |
Die Tabelle trägt wenig Spektakel, aber viel Wahrheit. Die beiden oberen Zeilen sind die einzigen Anbieter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Die acht unteren Zeilen sind Anbieter, die Schweizer Spielende im Netz antreffen und die in der Schweiz keine Bewilligung haben – was ihre ausländische Lizenz nicht ersetzt, weil das BGS nur Schweizer Bewilligungen anerkennt.
Swisslos Sporttip – der Organisator für die Deutschschweiz und das Tessin
Swisslos Sporttip ist die eine Hälfte des legalen Schweizer Marktes. Der Sitz in Basel, die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem BGS sowie die Aufsicht durch die Gespa sind nicht nur Formalitäten; sie sind der Grund, warum Gewinne aus Sporttip steuerlich die Schutzregel des Freibetrags geniessen. Wer mit Wohnsitz in einem der 19 Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein spielt, kann sich hier registrieren und spielt unter Schweizer Recht.
Die Reichweite ist bemerkenswert. Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Millionen verteilt – CHF 506 Millionen an die kantonalen Fonds und CHF 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die wiederum Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe alimentiert. Davon stammen CHF 109 Millionen aus den Sportwetten – ein Anteil, der zeigt, dass Sporttip kein Nischenprodukt ist, sondern einer der Hauptträger der Schweizer Wettlandschaft. Einsätze lohnen sich, weil die Reingewinne gemeinnützigen Zwecken dienen – das ist die Logik, nicht eine Marketingaussage.
Die Limits sind eng. CHF 1 pro Einzel- und Kombiwette, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, höchstens CHF 10’000 pro Systemwette – Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist kein Bonusprogramm, sondern eine Schutzmassnahme, die gegen exzessives Spielen bremst, was nicht heisst, dass sie nicht auch den High-Roller ausbremst. Für die meisten Spielenden ist sie unsichtbar; für wenige wird sie zum Engpass.
Die Spielerlimiten, die Sporttip verlangt – Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 – sind die zweite Bremse. Wer sie setzt und nicht überzieht, hat ein Werkzeug, das kein Werbeversprechen ersetzt, aber mehr wert ist. Es passt in eine Landschaft, in der Werbung streng reguliert ist und Gratiswetten der Gespa-Zustimmung bedürfen.
Verdienst der Marke: Sporttip ist der einzige im Bewilligungsregister der Gespa geführte Schweizer Sportwettenanbieter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, mit einer Aufsicht, die über die reine Bewilligung hinausgeht. Wer mit Wohnsitz im Vertragsgebiet einen Freibetrag-Genuss sucht, kommt an dieser Bewilligung nicht vorbei.
Loterie Romande Jouez Sport – der Organisator für die Westschweiz
Loterie Romande füllt die andere Hälfte des Schweizer Marktes – die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch hier ist die Logik die gleiche: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, Produktname Jouez Sport für die Sportwetten. Wer seinen Wohnsitz in einem dieser Kantone hat, registriert sich hier.
Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit Sitz in Lausanne. Die kleinteiligere regionale Verankerung unterscheidet sie operativ von Swisslos, rechtlich stehen sie gleich. Auch hier fliessen die Reingewinne in gemeinnützige Zwecke – was die Spielsuchtabgabe von 0.5 Prozent des Bruttospielertrags (2025: CHF 3’863’790 aus Lotterien und Sportwetten zusammen) einschliesst, die in die Prävention und Hilfe fliesst.
Spielerschutz und Selbstausschluss funktionieren nach demselben Muster wie bei Swisslos. Verlustlimiten, Spielsperre für 1 bis 180 Tage produktbezogen, das schweizweite Register für unbefristete Sperren, das auch für Casinos gilt. Einige Mechaniken sind über die Konzession hinaus aufsichtlich vereinheitlicht – die Gespa beaufsichtigt beide Organisatoren, das vereinfacht Spielenden die Übersicht, weil sie zwischen West und Ost nicht je ein anderes Schutzsystem lernen müssen.
Verdienst der Marke: Jouez Sport ist der einzige im Bewilligungsregister geführte Schweizer Sportwettenanbieter für die Romandie, mit dem für die Region passenden Vertrieb über Verkaufsstellen und Online-Angebot. Für die Westschweizer Spielenden ist es die einzige Wahl, die ohne Grauzone auskommt.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung (2)
Die folgenden Anbieter sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen online begegnen, nicht weil sie eine Schweizer Bewilligung haben oder anstreben. Die Auflistung ist keine Empfehlung, sondern eine Einordnung dessen, was im Markt kursiert, sobald die Schweizer Veranstaltergrenzen verlassen werden.
Sportaza
Sportaza ist eine Marke, die in Malta oder Curaçao lizenziert ist und in der Schweiz keine Bewilligung hat. Eine ausländische Lizenz hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft; die Gespa führt die Domain auf der Sperrliste, wenn sie blockiert wird, was bei Schweizer Internetprovidern zu einer DNS-Sperre führt. Wer hier spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rekursweg und keine Schweizer Aufsicht über die Fairness der Spiele.
Sportaza bedient den Markt mit Sportwetten und Casino; ein wachsendes Portfolio, das viele Spielende anspricht. Für die Schweiz bedeutet das eine Gespa-Sperrliste und für die Spielenden steuerlich die kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen behandelt. Für wen es passt: für Spielende, die das Risiko bewusst tragen und die Sperrliste umgehen können, was bei DNS-Sperren mit mässigem Aufwand möglich ist – aber wer das tut, weiss, was er tut.
DirectionBet
DirectionBet ist eine weitere ausländisch lizenzierte Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Sperrliste der Gespa schliesst solche Domains ein, deren Blockade bei Schweizer Providern aktiv wird. Das wirtschaftliche Angebot der Marke richtet sich an einen internationalen Markt, was bedeutet, dass die Schweiz eine von vielen Jurisdictionen ist, nicht die primäre.
Wer bei DirectionBet spielt, hat die kantonale Steuerpflicht auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer, dafür je nach Kanton die volle Einkommenssteuer auf den Gewinn – was dann zum Tragen kommt, wenn die Auszahlung den Freibetrag des Kantons übersteigt, was je nach Kanton anders aussieht. Die Plattform bedient ein anderes Publikum als die Schweizer Organisatoren; für die Frage der Steuerfreiheit ist sie ein Negativbeispiel.
Roobet
Roobet wird oft mit dem Crypto-Casino-Sektor in Verbindung gebracht, mit Lizenz in Curaçao und ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform akzeptiert Kryptowährungen als Spielmittel und Auszahlung, was die Frage des Geldflusses noch komplexer macht. Schweizer Banken und Kartenherausgeber haben keine Pflicht, solche Zahlungen zu blockieren – das Schweizer Recht kennt kein Payment-Blocking – aber die steuerliche Verfolgung ist eine andere Frage.
Wer bei Roobet spielt, hat steuerlich die volle Einkommenssteuerpflicht nach kantonaler Praxis. Eine Verrechnungssteuer gibt es nicht, weil die Verrechnungssteuer nur bei Schweizer bewilligten Spielen greift. Die Auszahlung in Krypto macht die Sache nicht einfacher – sie macht sie nur komplexer in der Frage der Nachverfolgung.
BC.Game
BC.Game ist eine weitere Crypto-fokussierte Plattform mit Lizenz in Curaçao und ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa führt die Domain auf der Sperrliste, was bei Schweizer Providern zu einer DNS-Sperre führt. Angebote wie dieser Plattform finden ihr Publikum in Märkten, die nicht den Schweizer Aufsichtsstandard teilen.
Die steuerliche Lage folgt der Logik, die für alle ausländischen Anbieter gilt: keine Verrechnungssteuer, dafür volle kantonale Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Für eine Schweizer Spielende, die sich für eine Plattform wie diese entscheidet, ist die Sperrlisten-Realität die erste Hürde; die steuerliche ist die zweite.
BetFury
BetFury ist eine Krypto-Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wer hier spielt, hat keine Schweizer Bewilligung als Grundlage, kein Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht. Die Plattform wirbt mit Krypto-Boni, was im Schweizer Recht einer Gratiswette mit Gespa-Zustimmung nahekommt – nur ohne diese Zustimmung.
Steuerlich ist die Konstellation eindeutig: keine Verrechnungssteuer, dafür kantonale Steuerpflicht auf den Gewinn. Wer sich für die Plattform entscheidet, wählt sie gegen das Schweizer System, was je nach Ausgangslage bewusst oder unbedacht sein kann.
Cloudbet
Cloudbet ist eine weitere Marke im Crypto-Wettsegment, ohne Schweizer Bewilligung und mit Lizenz in Curaçao. Die Plattform ist auf den internationalen Markt ausgerichtet; die Schweiz ist eine unter vielen Jurisdiktionen, mit der Konsequenz der DNS-Sperre bei Schweizer Providern und der Gespa-Sperrliste.
Für die Steuerfrage gilt, was für alle ausländischen Anbieter gilt: keine Verrechnungssteuer, dafür kantonale Einkommenssteuer auf den Gewinn. Die kantonale Praxis ist hier klar – der Freibetrag des BGS wird auf ausländische Gewinne nicht angewendet, was die Plattform für steuerbewusste Spielende nicht empfiehlt.
IviBet
IviBet ist eine internationale Marke, die in mehreren Jurisdictionen lizenziert ist und in der Schweiz keine Bewilligung hat. Die Plattform bedient ein breites Publikum, nicht ein Schweizer im Speziellen. Die Gespa-Sperrliste greift bei Schweizer Providern per DNS-Sperre, was die Plattform aus Schweizer Sicht zu einer blockierten Adresse macht.
Die steuerliche Logik ist die gleiche wie bei den anderen ausländischen Anbietern. Wer hier spielt, hat kantonale Steuerpflicht auf den Gewinn, unabhängig von der Höhe. Es gibt keinen Freibetrag, weil das Schweizer Recht für diese Spiele keine Anwendung findet.
Fezbet
Fezbet schliesst die Liste ab – eine internationale Marke mit Lizenz in Curaçao und ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa-Sperrliste und die DNS-Sperre der Schweizer Provider machen die Plattform aus Schweizer Sicht blockiert. Was sie wirtschaftlich anbietet, ist nicht das Thema hier; was sie steuerlich bedeutet, ist die volle kantonale Steuerpflicht auf den Gewinn.
Für die Schweizer Spielende ist die Botschaft die gleiche wie für die anderen ausländischen Marken. Sie sind über die Sperrliste technisch blockiert, aus dem Schweizer Sperrregister ausgeschlossen und steuerlich nach kantonalem Recht voll pflichtig. Wer den Weg dennoch geht, wählt gegen das Schweizer System, was er wissen sollte, bevor er spielt.
Welches die richtige Wahl für welche Spielende ist
Die Frage, bei welchem Anbieter man spielen sollte, hat eine einfache Antwort, wenn man die Spielenden ernst nimmt. Wer mit Wohnsitz in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und mit der Schweiz regulierte Sportwetten spielen will, hat genau eine Option: Swisslos Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, hat genau eine Option: Loterie Romande Jouez Sport. Wer mit einem Freibetrag-Genuss spielen will, hat genau diese zwei Optionen – und keine weitere.
Wer ausländische Anbieter nutzt, hat zwei Fragen zu klären. Die erste ist die Sperrliste: Schweizer Provider sperren die Domains per DNS, was sich mit mässigem Aufwand umgehen lässt, aber bedeutet, dass der Zugang über das normale Netz nicht selbstverständlich ist. Die zweite ist die Steuer: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat in vielen Kantonen die volle Einkommenssteuer auf den Gewinn, was den Werbevorteil hoher Boni sofort neutralisiert, wenn man die Steuerpflicht einkalkuliert.
Die letzte Frage ist die des Schutzes. Die Schweizer Organisatoren sind mit dem schweizweiten Sperrregister verbunden und mit den Schutzregeln des BGS; ausländische Anbieter sind mit keinem von beiden verbunden. Wer sich selbst sperren will, kann das bei Swisslos und Loterie Romande tun und wird dann auch bei Casinos gesperrt – ein Mechanismus, der bei ausländischen Anbietern nicht greift.
Welche Konsequenzen die Werbeaussagen in der Praxis haben
Die Werbung, die Schweizer Spielende sehen, verspricht oft «steuerfreie Gewinne», «schnelle Auszahlung» und «keine Wettsteuer». Was davon zu halten ist, hängt von der Quelle ab.
Die Werbung von Swisslos und Loterie Romande darf in der Schweiz erscheinen, weil das BGS sie erlaubt – und sie ist durch die Werberegeln des Gesetzes gerahmt. Die Aussage, dass Sportwettengewinne unter dem Freibetrag steuerfrei sind, ist sachlich korrekt; sie verschweigt nicht, dass Gewinne über dem Freibetrag steuerbar sind, aber sie setzt den Akzent auf das niedrigschwellige Ergebnis.
Die Werbung ausländischer Anbieter, die in der Schweiz blockiert ist, erreicht Schweizer Spielende oft über Umgehungen – VPN, ausländisches Netz, Werbung auf Drittplattformen. Die Aussagen dieser Werbung sind im Schweizer Rechtsraum nicht justiziabel; was in Malta oder Curaçao zulässig ist, kann in der Schweiz verboten sein. Wer auf eine solche Werbung hereinfällt, hat nicht den Anbieter überlistet, sondern sich selbst in die Gefahr gebracht, die im Gesetz steht.
Die Konsequenz ist eine zweifache. Wer bei einem Schweizer Anbieter spielt, hat den Werbe- und den Schutzrahmen des BGS. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat weder das eine noch das andere – und riskiert, je nach Kanton und Marke, die volle Besteuerung des Gewinns sowie die fehlende Anbindung an das Sperrregister.
Wie die Einkommenssteuer auf einen konkreten Gewinn wirkt
Ein Beispiel zeigt die Mechanik. Wer bei Sporttip eine Systemwette spielt, die einen Gewinn von CHF 1’100’000 auszahlt, liegt über dem Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000. Der steuerbare Teil ist CHF 29’000. Swisslos zieht direkt 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, also CHF 10’150, und zahlt den Restbetrag von CHF 1’089’850 aus. Der Verrechnungssteuerausweis wird mit der Auszahlung ausgehändigt.
In der Steuererklärung wird der Gewinn von CHF 1’100’000 deklariert. Die Verrechnungssteuer von CHF 10’150 wird zurückgefordert, soweit die Veranlagung den Gewinn als steuerbares Einkommen anerkennt. Die tatsächliche Steuerschuld auf den CHF 29’000 richtet sich nach dem Satz, der im Wohnsitzkanton und in der Gemeinde gilt. Bei Spitzensteuersätzen liegt der kombinierte Bund-Kanton-Gemeinde-Satz deutlich über 30 Prozent – was die Frage aufwirft, was am Ende übrig bleibt von einem Gewinn, der nominell nach viel aussieht.
Wer bei einem ausländischen Anbieter mit gleichem Gewinn spielt, hat keine Verrechnungssteuer. Dafür ist im Kanton Thurgau und in einer Reihe anderer Kantone der gesamte Gewinn steuerbares Einkommen, ohne Freibetrag. Ein Gewinn von CHF 1’100’000 wird dort voll besteuert, was je nach Satz einen fünfstelligen Betrag ausmacht.
Die Konsequenz für die Anbieterwahl ist handfest. Wer den Freibetrag nutzen will, spielt bei Swisslos oder Loterie Romande. Wer das nicht tut, zahlt – je nach Kanton – drauf. Das ist die Stelle, an der die Auswahl des Anbieters nicht mehr Geschmackssache ist, sondern Mathematik.
Welche Hilfe die kantonalen Steuerverwaltungen geben
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer zuständig; Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur Bundes- als auch zur Kantons- und Gemeindesteuer, gehören an die kantonalen Steuerbehörden. Die ESTV nennt dafür die Adresse [email protected] für Fragen zur Verrechnungssteuer.
Wer unsicher ist, ob ein Gewinn im eigenen Kanton steuerfrei ist oder nicht, fragt die kantonale Steuerverwaltung. Das ist kein Aufwand, sondern die richtige Adresse – die ESTV-Übersicht zeigt für 2024 eine Liste von Freibeträgen, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden, und der zuständige Sachbearbeiter weiss, welcher Wert im laufenden Jahr gilt.
Ausblick auf die kommende Steuerperiode und den nächsten Freibetrag
Die Mechanik, die den Freibetrag jährlich anpasst, ist die kalte Progression. Der Ausgleich erfolgt aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Sinkt die Teuerung, sinkt der Freibetrag im Verhältnis; steigt sie, steigt er. Der Mechanismus ist gesetzlich verankert und nicht von einer Verordnung abhängig, die einmalig festgelegt wird.
Wer die kommenden Jahre plant, sollte mit einer Anpassung rechnen – die estv.admin.ch-Seite aktualisiert die Werte jährlich. Die Frage, ob der eigene Gewinn den Freibetrag reisst, wird jeweils am 1. Januar neu gestellt; bis dahin gilt der Wert des Vorjahres.
Häufige Fragen zu steuerfreien Gewinnen aus Sportwetten
Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?
Gewinne aus bewilligten Grossspielen wie Sporttip und Jouez Sport sind einkommenssteuerfrei bis zum Freibetrag pro einzelnem Gewinn. Für die direkte Bundessteuer liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton unterschiedlich und kann beim kantonalen Steueramt erfragt werden. Oberhalb des Freibetrags ist der Gewinn steuerbar, nicht aber die Einsätze, und es gibt keine eigene Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?
Der Bundesfreibetrag wird jährlich über die kalte Progression angepasst und beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist Sache jedes Kantons und variiert – die ESTV-Übersicht für 2024 nennt Werte, die zwischen CHF 1’000’000 und CHF 1’056’600 liegen. Die Unterscheidung kommt aus der föderalen Struktur der Schweiz: Die direkte Bundessteuer wird vom Bund, die Kantons- und Gemeindesteuer werden vom Kanton und der Gemeinde festgelegt.
Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 Prozent?
Nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der den Freibetrag übersteigt, ist steuerbar; bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind damit CHF 200’000 steuerbar. Auf diesen steuerbaren Anteil zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer direkt ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Die abgezogene Verrechnungssteuer wird über die Steuererklärung zurückgefordert, indem der Gewinn deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?
Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, weil die Verrechnungssteuer nur bei bewilligten Spielen im Sinne des BGS greift. Die kantonale Steuerpraxis – etwa die des Kantons Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat damit je nach Kanton keine Schutzregel des Freibetrags und die volle Einkommenssteuer auf den Gewinn.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Die Schweiz kennt keine eigene Wettsteuer auf den Einsatz. Was es gibt, ist die Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf den steuerbaren Gewinnanteil über dem Freibetrag sowie die Möglichkeit, Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns vom steuerbaren Einkommen abzuziehen, höchstens aber CHF 5’200 (2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens im Rahmen der im gleichen Jahr erzielten Gewinne. Wer einen Gewinn versteuert, kann einen Teil seiner Einsätze zurückholen – eine andere Mechanik als eine Wettsteuer.
Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?
Ja, mit Grenzen. Nach Artikel 33 Absatz 4 DBG sind Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns abzugsfähig, höchstens aber CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023, CHF 5’300 für 2024 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Für 2025 nennt die Thurgauer Praxis einen Höchstbetrag von CHF 5’400. Auf kantonaler Ebene kann der Abzug pauschal anders ausgestaltet sein – im Kanton Thurgau sind es pauschal 5 Prozent je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Erstellt vom Redaktionsteam „Wettrechtschweiz”.
