Beachvolleyball-Wetten in der Schweiz 2026 – was erlaubt ist, wie die Quote entsteht und wer mitspielen darf
Stand 20 Oktober 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) sowie gegen die Gespa-Liste der be zugänglichen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten.
Wer im Sand serviert, nimmt es mit dem Punktesystem und dem Turnierformat genauer, als es die Geschwindigkeit am Netz vermuten lässt. Wer auf den Sand wettet, nimmt es mit dem Geldspielgesetz (BGS), mit zwei zulässigen Veranstaltern und mit einer geschlossenen Liste an Wettarten. Beide Seiten sind eng. Die folgende Übersicht erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen – was erlaubt ist, wie Anbieter kalkulieren, wer in der Schweiz überhaupt mitspielen darf und wie der Spielerschutz funktioniert, bevor der erste Einsatz gesetzt wird.

Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen: Satz, Punkt und Spielformat im Beachvolleyball
- Rechtslage in der Schweiz: wer Sportwetten anbieten darf
- Spielerschutz: Spielsperrentrag, Limiten und Pause
- Wettarten und Quoten: was eine Quote über den Markt verrät
- Einordnung der Anbieter: zwei Veranstalter, ausländische Marken
- Die Anbieter im Detail
- Was die Marge für den Spielenden bedeutet
- Wie der Spielende eine Wette platziert
- Worauf der Spielende achten sollte
- Häufige Fragen zu Beachvolleyball-Wetten in der Schweiz
Grundlagen: Satz, Punkt und Spielformat im Beachvolleyball
Beachvolleyball funktioniert nach den Regeln des Hallenvolleyballs, mit kleinen Anpassungen für zwei Spieler pro Mannschaft. Wer auf ein Spiel wettet, sollte diese Regeln kennen – sie prägen, welche Märkte überhaupt sinnvoll sind.
Punktesystem und Satzgewinn
Ein Satz ist gewonnen, wenn eine Mannschaft 25 Punkte erreicht und mindestens zwei Punkte Vorsprung hält. Steht es 24:24, wird so lange weitergespielt, bis eine Seite zwei Punkte vorne liegt – ein Satz endet deshalb mindestens mit 26:24, im Extremfall später. Der fünfte Satz, der Tiebreak, geht bis 15 Punkte, ebenfalls mit zwei Punkten Vorsprung. Nach acht Punkten wechseln die Mannschaften die Seiten. Wer auf Satzwetten oder Handicap-Linien setzt, schaut auf diese Mechanik genauer als auf die Teamstärke.
Seit 1999 gilt das Rally-Point-System: Jede Mannschaft erhält einen Punkt, die den Spielzug gewinnt – unabhängig davon, wer aufschlägt. Vorher zählten nur Punkte bei eigenem Aufschlag. Die Umstellung verändert die Dynamik am Netz und hat die durchschnittliche Satzlänge verkürzt.
Spielformat „Best of five"
Ein Volleyballspiel gewinnt, wer drei Sätze für sich entscheidet – „Best of five". Bei einem 2:0 oder 2:1 ist das Spiel nach drei oder vier Sätzen vorbei; ein Tiebreak wird nur beim Stand von 2:2 gespielt. Beachvolleyball-Turniere spielen häufig „Best of three" (zwei Sätze reichen), aber wer auf ein Endspiel eines grossen Turniers wettet, sollte das Format kennen, bevor er die Quote liest.
Golden Set in Europapokal-Wettbewerben
Steht es in einem Europapokal-Hinspiel und Rückspiel 1:1 nach Siegen, entscheidet ein zusätzlicher „Golden Set" das Weiterkommen. Dieser wird bis 15 Punkte mit zwei Vorsprung gespielt. Wer auf das Weiterkommen einer Mannschaft wettet, schaut auf das Format: das Gesamtergebnis eines Europapokals hängt nicht nur von Siegen ab, sondern unter Umständen von einem einzelnen Tiebreak.
Mannschaft, Netz und Verband
Je Mannschaft stehen sechs Spieler auf dem Feld; die Netzhöhe beträgt bei den Männern 2,43 m, bei den Frauen 2,24 m und im Mixed 2,35 m. Der Weltverband FIVB (Fédération Internationale de Volleyball) zählt 222 nationale Verbände – die Liste der Wettbewerbe, auf die gewettet werden kann, ist also breit, aber nicht beliebig: erlaubt ist nur, was die Gespa führt. Was auf der Liste steht, kann gewettet werden. Was nicht, bleibt aussen vor.
Rechtslage in der Schweiz: wer Sportwetten anbieten darf
In der Schweiz ist Online-Sportwetten ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt – nicht vom ESBK, der nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die zwei zulässigen Veranstalter
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt:
- Swisslos (Sporttip) – SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.
- Loterie Romande (Jouez Sport) – Société de la Loterie de la Suisse Romande, kontaktiert über Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie sowie 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto bei einem der beiden ist nur möglich, wer im Vertragsgebiet wohnt. Wer im Aargau wohnt, spielt bei Sporttip. Wer in Genf wohnt, spielt bei Jouez Sport. Wer in einem Kanton ohne Vertragsgebiet wohnt, hat keinen Zugang – das betrifft niemanden in der Schweiz, weil jedes bewohnte Kantonsgebiet einem der beiden Veranstalter zugeordnet ist, aber es schliesst die Eröffnung mehrerer Konten aus.
Was gewettet werden darf
Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind unzulässig. Das erlaubt wird in einer geschlossenen Liste geführt: die Gespa-Liste der be zugänglichen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026, gemäss Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Was dort steht, kann angeboten werden; was nicht, bleibt aussen vor.
Was die Liste einschränkt, ist nicht die Sportart an sich, sondern die Form: Qualifikationsspiele sind oft nur dann zugänglich, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Liste über Aufnahme in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet – nie auf Trainingsläufe. Eckball- und Kartenmärkte führt die Liste keine; eine Esports-Sektion fehlt vollständig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.
Wer auf Beachvolleyball wetten will, prüft zuerst die Gespa-Liste: Ist der Wettbewerb aufgeführt? Ist die Wettart aufgeführt? Wenn beide Einträge vorhanden sind, kann gewettet werden – sonst nicht.
Was die Gespa-Liste nicht führt
Was die Liste nicht führt, kann nicht bewettet werden. Das betrifft auch Beachvolleyball-Wettbewerbe, die nicht auf der Liste stehen. Importe asiatischer oder südamerikanischer Profiligen sind nicht bewilligt; Trainingsspiele sind es ebenfalls nicht. Die Liste ist die einzige Quelle – sie wird von der Gespa veröffentlicht, und sie wird regelmässig aktualisiert. Wer auf einen Wettbewerb wetten will, der nicht aufgeführt ist, kann dies bei keinem Schweizer Veranstalter tun.
Livewetten und Cash-Out
Livewetten sind erlaubt, Prematch und Live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Das BGS enthält keine gesetzliche Einschränkung bestimmter Live-Märkte. Was Cash-Out angeht, ist die Funktion nicht gesetzlich geregelt – sie ist eine Eigenschaft des Veranstalters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei Nichtvorzeitigkeit, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderer Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird hier nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Spielerschutzregister noch Beschwerdestelle.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter über DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains aufgeführt). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und für den sie namentlich Interwetten, Bet-at-Home und bet365 nennt.
Werbung und Strafen
Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Inserate, Links oder Empfehlungen für unzulässige Anbieter sind in der Schweiz strafbar. Gratiche Werbung – die Erwähnung eines Anbieters, der nicht bewilligt ist – ist ebenfalls verboten. Auf dieser Seite werden ausländische Anbieter daher beschrieben, nicht beworben.
Spielerschutz: Spielsperrentrag, Limiten und Pause
Spielerschutz im Schweizer Sportwetten ist ein dreistufiges System: freiwillige Limiten, eine Spielsperrentrag im schweizweiten Register und freiwillige Pausen. Es gilt für alle Wetten, auch auf Randsportarten wie Beachvolleyball.

Spielsperrentrag und Spielsperre
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wer sich selbst sperrt, schliesst sich aus – der Zugang wird sofort gesperrt, und kein Mitarbeiter kann die Sperre vor Ablauf aufheben. Die Sperre gilt für die angegebene Dauer; bei einer unbefristeten Sperre dauert die Sperre so lange, bis die Fachstelle zustimmt. Die Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt über die Schweizer Veranstalter hinweg.
Selbst gesetzte Verlustlimiten
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; unter 21 Jahren gilt eine Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Gespa verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für Einsätze oder Verluste auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis verlangt (Art. 87 VGS); die konkreten Werte sind Sache des Veranstalters.
Die Statuierung reduziert die Festlegung von Limiten unter zwei Veranstaltern: Loterie Romande und Swisslos. Beide bieten ähnliche Mechanismen; wer bei einem Veranstalter eine Limite setzt, setzt sie nicht automatisch beim anderen. Wer beide Plattformen nutzt, verwaltet zwei Limitsätze.
Pausen und Selbstausschluss
Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Die Pause ist kürzer als eine Sperre und wird nicht in das Register eingetragen – sie ist eine Funktion des Veranstalters, kein Eintrag. Wer pausiert, kann nicht spielen, aber die Pause lässt sich vor Ablauf aufheben.
Testkäufe der Gespa
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet: Bei 200 Versuchen, in 47,5 % der Fälle wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Das ist kein Grund, den Spielerschutz als streng darzustellen – es zeigt, dass der Schutz an der Verkaufsstelle Lücken hat, die der Online-Weg nicht hat. Online wird die Identität vor der ersten Teilnahme verifiziert; an der Verkaufsstelle reicht im Zweifel ein Ausweis, der nicht immer konsequent geprüft wird.
Registrierung und Identitätsprüfung
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Wer hilft, wenn es nicht mehr hilft
Bei Spielsuchtproblemen verweisen Swisslos und Loterie Romande auf die Fachstelle Sucht Schweiz und die kantonale Suchthilfe. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgQ) ist nicht zuständig – das deutsche System gilt in der Schweiz nicht. Die Anlaufstellen sind kantonal unterschiedlich organisiert; die Gespa-Website führt eine Liste anerkannter Beratungsstellen.
Wettarten und Quoten: was eine Quote über den Markt verrät
Wer Beachvolleyball wettet, schaut auf die Quote – und die Quote verrät mehr, als sie zeigt. Sie zeigt, wie viel ein Einsatz im Erfolgsfall zurückbringt. Sie zeigt auch, wie viel der Veranstalter im Durchschnitt behält.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Eine Einzelwette ist eine Wette auf ein einzelnes Ereignis mit einer Quote. Eine Kombiwette kombiniert mehrere Einzelwetten; die Quoten multiplizieren sich. Eine Systemwette kombiniert mehrere Wetten so, dass auch dann ein Gewinn möglich ist, wenn nicht alle Vorhersagen eintreffen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1; der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Was eine Einzelwette einbringt, ergibt sich direkt: Einsatz × Quote. Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 sind das CHF 21 – CHF 10 Einsatz, CHF 11 Nettogewinn. Was eine Kombiwette einbringt, multipliziert sich: drei Wetten mit Quoten 2.10, 1.80 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 2.10 × 1.80 × 1.95 = 7’371; bei einem Einsatz von CHF 10 sind das CHF 73.71 – aber alle drei müssen eintreffen, sonst ist der Einsatz verloren.
Marge und Quotenschlüssel
Der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze, die ein Markt langfristig auszahlt. Er berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes; die Marge ist 100 % minus den Quotenschlüssel. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich ein Schlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) ≈ 0.95 – also 95 %; die Marge beträgt 5 %. Bei einer dritten Quote – einem Drei-Wege-Markt – sinkt der Schlüssel, die Marge steigt.
Die Marge sitzt in jeder Quote und wird nie ausgewiesen. Sie ist der Preis, den der Spielende für das Angebot zahlt – nicht die Quote selbst, sondern der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt behält. Bei einem Markt mit 5 % Marge behält der Veranstalter von CHF 100 Einsatz CHF 5; bei 8 % Marge sind es CHF 8. Für ein Spiel über CHF 10 Einsatz sind das 50 Rappen bzw. 80 Rappen – wenig, aber über viele Wetten das Geschäftsmodell.
Wie die Marge entsteht
Beispiel: Ein ausgeglichener Zwei-Wege-Markt ohne Marge hätte Quoten von 2.00 / 2.00 – bei einem Einsatz von CHF 10 gewinnt der Spielende entweder CHF 10 oder verliert CHF 10, der Veranstalter nimmt nichts. Mit einer Marge von 5 % liegen die Quoten bei 1.90 / 1.90 – der Veranstalter behält 5 % im Durchschnitt. Mit einer Marge von 10 % liegen die Quoten bei 1.82 / 1.82 – 10 % Marge, etwas schlechtere Quoten.
Eine typische Marge für Hauptmärkte liegt zwischen 3 % und 7 %; Randsportarten können höhere Margen tragen, weil das Wettvolumen geringer ist und der Veranstalter mehr Spielraum hat. Beachvolleyball ist im Kalender der Schweizer Veranstalter eine Randsportart; die Margen können entsprechend höher ausfallen als bei Fussball oder Tennis.
Reguläre Spielzeit, Verlängerung, Penaltyschiessen
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Volleyball gibt es normalerweise keine Verlängerung; der fünfte Satz ist Teil des „Best of five". Wer auf den Sieger des Spiels wettet, wettet auf das Spiel nach Sätzen – ein Tiebreak im fünften Satz verlängert das Spiel nicht im Sinne einer Verlängerung, sondern ist Teil der regulären Spielzeit.
Wette nach Ereignis, Quote 1.00
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das gilt nicht spezifisch für Volleyball, ist aber eine Mechanik, die im Live-Wetten wichtig ist: Eine Wette nach dem Spielstand, der die Wette bereits entschieden hat, bringt nichts.
Abhängige Wettereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstattet. Bei Beachvolleyball sind die Wetten innerhalb eines Spiels oft voneinander abhängig – wer den ersten Satz gewinnt, gewinnt häufig das Spiel. Eine Kombination „Sieg + Satzgerade 3:1" muss über den Bet-Builder laufen, sonst kann sie storniert werden.
Kombiboost, Quotenboost, Profitboost
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Boost ist ein Aufschlag auf den Nettogewinn – nicht auf den Einsatz. Bei einem 100-%-Boost auf eine Wette mit Nettogewinn CHF 50 wird der Nettogewinn verdoppelt, der Einsatz bleibt gleich. Bei einem Cash-Out wird der Boost hinfällig – wer vor Ablauf aussteigt, verliert den Boost.
Einordnung der Anbieter: zwei Veranstalter, ausländische Marken
Wer Beachvolleyball in der Schweiz wetten will, hat zwei zulässige Anbieter: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Alles andere ist nicht bewilligt. Die folgende Einordnung trennt die beiden Gruppen – bewusst und ohne Vermischung.
| Anbieter | Produkt | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Swisslos | Sporttip | ja | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa |
| Loterie Romande | Jouez Sport | ja | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne; Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa |
| Rainbet | k. A. | nein | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Rabona | k. A. | nein | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| GG.BET | k. A. | nein | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| FortuneJack | k. A. | nein | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Betscore | k. A. | nein | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Sportuna | k. A. | nein | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| DirectionBet | k. A. | nein | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
| Bruce Bet | k. A. | nein | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS); Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen |
Was die Tabelle zeigt
Die Tabelle zeigt die zwei einzigen Anbieter mit Schweizer Bewilligung – und die ausländischen Marken, die in Werbung und Vergleichsportalen auftauchen. Die acht ausländischen Marken am Ende der Tabelle haben in der Schweiz keine Bewilligung; ihre Lizenz – gleich aus welchem Staat – hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle für Streitigkeiten mit ihnen. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen, was Schweizer Telekomanbieter über DNS blockieren.
Wer beworben werden darf
Werbung für ausländische Anbieter ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer auf einer Schweizer Seite einen ausländischen Anbieter nennt, ohne ihn zu bewerben – etwa in einer Liste zum Vergleich –, bewegt sich am Rand der Regelung. Die Gespa unterscheidet zwischen Information und Werbung; die Information über einen Anbieter, der in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist erlaubt, solange sie nicht zur Teilnahme auffordert.
Steuern und Quellensteuer
Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden darüber besteuert. Die Bundes-Schwelle liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich – daher der Zusatz „je nach Kanton". Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter der Schwelle – keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Geldspiel, unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf den Einsätzen gibt es in der Schweiz nicht.
Was das für einen typischen Beachvolleyball-Gewinn heisst: ein einzelner Gewinn von CHF 200 ist steuerfrei, unabhängig vom Kanton. Ein Gewinn von CHF 50’000 ist im Thurgau voll steuerpflichtig, in anderen Kantonen je nach kantonaler Schwelle. Wer unsicher ist, fragt den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung – pauschale Aussagen über die ganze Schweiz sind hier falsch.
Die Anbieter im Detail
Die folgenden Beschreibungen trennen die zwei bewilligten Veranstalter von den ausländischen Marken. Sie beschreiben, sie urteilen, sie werben nicht.
Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz und das Tessin
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und betreibt Sporttip gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Bewilligung und Aufsicht. Swisslos hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für Sporttip unter dem BGS (SR 935.51) und steht unter der Aufsicht der Gespa. Wer bei der Schweiz wettet, wettet bei einem Veranstalter, der von einer interkantonalen Behörde überwacht wird – nicht von einem ausländischen Lizenzgeber.
Wettangebot. Sporttip bietet Premass- und Live-Wetten auf Sportereignisse an, die auf der Gespa-Liste stehen. Beachvolleyball ist im Programm, soweit die Liste den Wettbewerb führt. Die Wetten sind Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten mit Mindesteinsatz CHF 1 und Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten ohne Angabe von Gründen ändern.
Spielerschutz. Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist möglich. Eine Spielsperre lässt sich für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Die Identität wird aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Cash-Out und Kombiboost. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten online, vor Spielbeginn und live, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, und es gibt keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Urteil. Sporttip ist die einzige zulässige Plattform für die Deutschschweiz und das Tessin – wer hier wohnt, hat keine andere Wahl, wenn er in der Schweiz wetten will. Das Sportangebot folgt der Gespa-Liste; was dort nicht steht, fehlt im Programm. Die Limiten sind im Vergleich zu internationalen Plattformen eng – ein Systemwetten-Paket von CHF 10’000 ist möglich, eine einzelne Wette ist auf CHF 1’000 gedeckelt. Der Spielerschutz ist umfassend: Spielsperre mit Registereintrag, Verlustlimiten mit Senkung-sofort-Regel, Identitätsprüfung vor der ersten Wette. Für Spielende, die im Vertragsgebiet wohnen und Wert auf Schweizer Aufsicht legen, ist Sporttip die einzige seriöse Option. Für Spielende, die höhere Einsätze oder ein breiteres Wettprogramm suchen, ist Sporttip eingeschränkt – sie müssen ausländische Anbieter meiden, weil sie in der Schweiz strafbar sind.
Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter für die Romandie
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Bewilligung und Aufsicht. Die Loterie Romande hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für Jouez Sport unter dem BGS und steht unter der Aufsicht der Gespa. Das Angebot folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten.
Wettangebot. Jouez Sport bietet Wetten auf Sportereignisse an, die auf der Gespa-Liste stehen. Das Programm entspricht in der Mechanik dem von Sporttip – Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Prematch und live. Was die Liste führt, kann gewettet werden. Die Limiten sind operatorseitig; sie sind nicht in der Gespa-Liste definiert.
Spielerschutz. Die Loterie Romande wendet die gleichen Schutzmechanismen an wie Swisslos: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Senkung sofort, Erhöher nach 72 Stunden, Spielsperre produktbezogen oder unbefristet mit Eintrag in das schweizweite Register, Identitätsprüfung vor der ersten Wette. Die Werte können sich im Detail unterscheiden – etwa bei der Obergrenze der Verlustlimite –, folgen aber dem gleichen gesetzlichen Rahmen.
Verkaufsstellen und Online. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie; Online-Wetten sind parallel möglich. Wer in der Romandie wohnt, hat damit eine doppelte Möglichkeit: Wette am Schalter oder Wette auf der Plattform. Die Auszahlung läuft über das Spielerkonto; Gewinne an der Verkaufsstelle werden dort ausbezahlt, soweit die Höhe es zulässt.
Urteil. Jouez Sport ist die einzige zulässige Plattform für die Romandie – wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder Wallis wohnt, wettet hier, wenn er in der Schweiz wetten will. Die Plattform ist funktional vergleichbar mit Sporttip, das Programm folgt derselben Gespa-Liste. Der Unterschied zu Sporttip liegt im Verbreitungsgebiet und in der Online-Oberfläche; die Schutzmechanismen sind gleichwertig. Für Romands, die ihre Wetten am Schalter abgeben, ist das Verkaufsstellennetz ein Vorteil; für Online-Spielende ist die Plattform die einzige zulässige Adresse.
Rainbet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, die sie trägt – gleich aus welchem Staat –, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Ausschlussregister angeschlossen; wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist bei Rainbet weiterhin spielberechtigt. Es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle für Streitigkeiten; Schweizer Recht gilt nicht.
Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; Schweizer Telekomanbieter sperren sie über DNS. Domains werden innert Stunden ersetzt; die Sperre ist eine Momentaufnahme. Werbung für Rainbet ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS).
Rabona – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Rabona ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz und Aufsicht – gleich aus welchem Staat – sind hier unbeachtlich (Art. 4 BGS). Hier fehlen die Anbindung an das schweizerische Ausschlussregister sowie eine inländische Beschwerdestelle. Wer in der Schweiz bei Rabona wettet, wettet bei einem Anbieter, der hier strafbar organisiert (Art. 130 BGS).
Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; Schweizer Telekomanbieter sperren sie über DNS. Werbung für Rabona ist verboten.
GG.BET – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
GG.BET ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke positioniert sich im Bereich Esports; die Gespa-Liste führt keine Esports-Sektion, was die Frage nach der Bewilligung von vornherein beantwortet. Lizenz im Ausland, hier ohne Kraft (Art. 4 BGS); kein Anschluss an das schweizerische Ausschlussregister, keine inländische Beschwerdestelle.
FortuneJack – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz – gleich aus welchem Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Die Domain findet sich regelmässig auf der Gespa-Sperrliste.
Betscore – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Betscore ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz und Aufsicht – gleich aus welchem Staat – sind hier unbeachtlich (Art. 4 BGS). Ohne Anschluss an das Ausschlussregister und ohne Schweizer Beschwerdestelle. Wer in der Schweiz bei Betscore wettet, wettet bei einem Anbieter, der hier strafbar organisiert.
Sportuna – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz – gleich aus welchem Staat – ist hier ohne Belang (Art. 4 BGS). Ohne Anbindung an das Ausschlussregister und ohne inländische Beschwerdestelle. Werbung für Sportuna ist in der Schweiz verboten.
DirectionBet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Lizenz und Aufsicht – gleich aus welchem Staat – gelten in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Auch hier droht eine Sperrung der Domain via Gespa.
Bruce Bet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung
Bruce Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. 4 BGS). Kein Anschluss an das Ausschlussregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Wer in der Schweiz bei Bruce Bet wettet, wettet bei einem Anbieter, der hier strafbar organisiert (Art. 130 BGS).
Was die Marge für den Spielenden bedeutet
Die Marge ist der Preis, den der Spielende für das Angebot zahlt. Sie sitzt in jeder Quote und wird nie ausgewiesen; sie ist die Differenz zwischen dem, was die Spielenden setzen, und dem, was sie im Durchschnitt zurückbekommen.
Beispielrechnung: Zwei-Wege-Markt
Ein ausgeglichener Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt einen Schlüssel von rund 95 % und eine Marge von 5 %. Bei Quoten 1.85 / 1.85 sinkt der Schlüssel auf rund 92,7 %, die Marge steigt auf etwa 7,3 %. Bei Quoten 1.80 / 1.80 sinkt der Schlüssel auf 90 %, die Marge steigt auf 10 %.
Konkret: Wer bei einem Markt mit 5 % Marge und Quoten 1.90 / 1.90 CHF 100 setzt, erhält im Durchschnitt CHF 95 zurück – die anderen CHF 5 behält der Veranstalter. Über viele Wetten ist das die einzige verlässliche Zahl, die ein Buchmacher vorhersagen kann. Bei einer Quote von 2.10 auf einen Spielausgang, den der Markt mit Quote 1.90 einschätzt, ist die Quote besser als der Markt – das ist ein „Value" und über viele solcher Wetten der einzige Weg, die Marge zu schlagen.
Was die Marge über den Anbieter verrät
Niedrige Margen – 3 % bis 5 % – sprechen für einen liquiden Markt mit viel Wettvolumen und scharfem Wettbewerb. Hohe Margen – 8 % und mehr – sprechen für einen illiquiden Markt, ein Nischenangebot oder einen Anbieter, der Spielende weniger scharf wirbt. Beachvolleyball ist im Schweizer Markt eine Randsportart; die Margen liegen tendenziell höher als bei Fussball oder Tennis. Wer auf Beachvolleyball wettet, zahlt im Schnitt mehr für sein Spiel als jemand, der auf die Bundesliga wettet.
Wie die Marge in der Quote sitzt
Die Marge ist in der Quote unsichtbar. Eine Quote von 2.10 sieht aus wie ein faires Angebot für ein Ereignis, das mit etwa 47,9 % eintritt (1 ÷ 2.10 = 0,476). Aber der Veranstalter hat seine Marge eingepreist – die „wahre" Wahrscheinlichkeit liegt niedriger, etwa bei 45 %. Die Differenz zwischen der „wahren" Wahrscheinlichkeit und der impliziten Wahrscheinlichkeit der Quote ist die Marge. Wer die Quote liest, liest die Marge mit, ohne es zu merken.
Wann die Marge irrelevant wird
Die Marge wird irrelevant, wenn die Quote über dem liegt, was der Markt fair findet. Eine Quote von 2.10 auf einen Spielausgang, den der Markt mit Quote 1.90 bewertet, ist 10 % über dem Marktdurchschnitt – genug, um die Marge zu schlagen. Wer systematisch Wetten mit „Value" platziert, schlägt die Marge über die Zeit. Wer auf jedes Spiel wettet, verliert im Durchschnitt die Marge. Die Marge ist nicht das Problem; die Frage ist, ob man sie schlägt oder nicht.
Wie der Spielende eine Wette platziert
Wer bei einem Schweizer Veranstalter wettet, geht einen festen Weg: Registrierung, Verlustlimiten, Einzahlung, Wettauswahl, Bestätigung, Auszahlung. Die Schritte sind vorgegeben; was variiert, ist die Wettauswahl.
Schritt 1: Registrierung und Identitätsprüfung
Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt einen Ausweis, der hochgeladen wird. Die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; wer im Vertragsgebiet wohnt und volljährig ist, bekommt ein Konto. Minderjährige und gesperrte Personen werden abgelehnt; jede Person darf nur ein Konto haben. Loterie Romande verfährt im Wesentlichen gleich; die konkrete Identitätsprüfung ist operatorseitig.
Schritt 2: Verlustlimiten setzen
Vor der ersten Wette setzt der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer die Limite nicht setzt, kann nicht spielen – die Limite ist Voraussetzung.
Schritt 3: Einzahlung
Die Einzahlung läuft über eine Zahlungsverbindung im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind bei bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht möglich; Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist operatorseitig und steht in den Teilnahmebedingungen.
Schritt 4: Wettauswahl
Der Spielende wählt ein Sportereignis aus der Gespa-Liste und eine Wettart. Bei Beachvolleyball prüft er, ob der Wettbewerb auf der Liste steht – etwa ein FIVB-Turnier, eine nationale Meisterschaft oder ein Europapokal. Die Quote ist operatorseitig; sie folgt der eigenen Margenkalkulation und der Einschätzung des Spielausgangs.
Schritt 5: Einsatz und Bestätigung
Der Einsatz wird eingegeben – mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Eine Systemwette kann bis zu CHF 10’000 betragen. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen; die Annahme erfolgt erst nach Bestätigung durch den Veranstalter. Eine Bestätigung steht im Wettschein; sie ist die Quittung.
Schritt 6: Auszahlung
Eine gewonnene Wette wird nach Abschluss des Ereignisses ausgezahlt. Die Auszahlung läuft über das Spielerkonto und von dort auf die hinterlegte Zahlungsverbindung. Cash-Out ist eine vorzeitige Auszahlung; sie ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei Nichtvorzeitigkeit, und sie ist nicht für jeden Markt verfügbar. Eine unbare Auszahlung – etwa eine Gutschrift auf eine Kreditkarte – gibt es in der Schweiz nicht.
Worauf der Spielende achten sollte
Die folgenden Punkte sind nicht in den Spielregeln versteckt, aber sie sind der Unterschied zwischen einer Wette, die Spass macht, und einer, die ärgert.
Wettbewerb und Wettart
Ist der Wettbewerb auf der Gespa-Liste? Ist die Wettart auf der Liste? Wenn nicht, ist die Wette nicht bewilligt – sie kann nicht platziert werden, oder sie wird storniert.
Mindestquote
Bei Boosts – Kombiboost, Quotenboost, Profitboost – ist die Mindestquote 1.50 je Voraussage. Wer eine Quote unter 1.50 setzt, fällt aus dem Boost heraus; der Bonus verfällt für die betreffende Wette. Bei einer Kombiwette mit vier Voraussagen, von denen eine Quote 1.40 hat, gibt es keinen Boost – es wird nur die reguläre Kombiquote ausbezahlt.
Einsatz und Limite
Die Limite ist hart: Eine Einzel- oder Kombinationswette über CHF 1’000 wird nicht angenommen. Wer einen höheren Einsatz setzen will, muss die Wette aufteilen – oder eine Systemwette mit höherer Limite nutzen.
Bonus und Boosts – die Bedingungen lesen
Boosts sind an Bedingungen geknüpft: Mindestanzahl Voraussagen, Mindestquote, nur online, nur einmal pro Wettenden, Einsatz- und Gewinnlimit. Wer einen Boost annimmt, ohne die Bedingungen zu lesen, kann am Ende weniger bekommen, als er erwartet – der Boost verfällt bei einem Cash-Out oder bei einer Voraussage unter der Mindestquote.
Cash-Out als Strategie
Cash-Out ist eine Möglichkeit, vor dem Ende des Spiels auszusteigen – etwa, um einen sicheren Gewinn mitzunehmen oder einen Verlust zu begrenzen. Es ist keine Strategie, die man routinemässig nutzen sollte: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, und es ist nicht für jeden Markt verfügbar. Wer Cash-Out nutzt, sollte wissen, dass er einen Teil des möglichen Gewinns abgibt.
Spielsperre als Werkzeug, nicht als Eingeständnis
Eine Spielsperre ist ein Werkzeug, kein Eingeständnis. Wer merkt, dass er häufiger wettet, als er geplant hat, oder höhere Einsätze, als er sich leisten kann, sperrt sich – nicht, weil er versagt hat, sondern weil das System so gebaut ist, dass es eine Sperre braucht, wenn das Spielen nicht mehr im Rahmen bleibt.
Häufige Fragen zu Beachvolleyball-Wetten in der Schweiz
Steht Beachvolleyball auf der Gespa-Liste der in der Schweiz zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Beachvolleyball erscheint in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe; welche Wettbewerbe und welche Wettarten genau zugänglich sind, hängt von der aktuellen Version der Liste ab. Die Liste wird von der Gespa geführt; die aktuelle Version (Stand 10.09.2026) ist auf der Website der Gespa einsehbar. Wetten auf Beachvolleyball sind nur insoweit zulässig, als Wettbewerb und Wettart auf der Liste stehen. Wer auf einen Wettbewerb wetten will, der nicht aufgeführt ist, kann dies bei keinem Schweizer Veranstalter tun.
Wie wird bei Wetten auf Volleyball ein Satz gezählt, und was bedeutet «Best of five»?
Ein Satz ist gewonnen, wenn eine Mannschaft 25 Punkte erreicht und mindestens zwei Punkte Vorsprung hält; bei Gleichstand wird verlängert, mindestens bis 26:24. Ein Volleyballspiel gewinnt, wer drei Sätze für sich entscheidet – „Best of five". Beim Stand von 2:2 wird ein Tiebreak bis 15 Punkte mit zwei Vorsprung gespielt; nach acht Punkten wechseln die Mannschaften die Seiten. In Europapokal-Wettbewerben entscheidet ein zusätzlicher „Golden Set" das Weiterkommen bei einem 1:1 nach Hin- und Rückspiel.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Eine Einzelwette zahlt Einsatz × Quote zurück; bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 sind das CHF 21 – CHF 10 Einsatz, CHF 11 Nettogewinn. Eine Kombiwette multipliziert die Quoten der Voraussagen; drei Wetten mit Quoten 2.10, 1.80 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 7’371, bei CHF 10 Einsatz CHF 73.71. Der Nettogewinn ist die Auszahlung minus den Einsatz. Bei einem Cash-Out oder einem Boost kann der Betrag abweichen; die genauen Werte zeigt der Wettschein vor der Bestätigung.
Was ist die Marge im Wettmarkt, und wie zeigt sie sich in den Quoten?
Die Marge ist der Anteil der Einsätze, den der Veranstalter im Durchschnitt behält; sie ist 100 % minus den Quotenschlüssel. Der Quotenschlüssel berechnet sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich ein Schlüssel von rund 95 %, eine Marge von 5 %. Bei Quoten 1.85 / 1.85 sind es etwa 92,7 % Schlüssel und 7,3 % Marge; bei Quoten 1.80 / 1.80 sind es 90 % Schlüssel und 10 % Marge. Die Marge sitzt in jeder Quote und wird nie ausgewiesen; sie ist der Preis, den der Spielende für das Angebot zahlt.
Wie lange dauert eine freiwillige Spielsperre mindestens, und welche Verlustlimiten gelten?
Eine freiwillige Spielsperre bei Swisslos lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle. Verlustlimiten setzen Spielende vor der ersten Teilnahme selbst, für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Sind Wettgewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; die Bundesschwelle liegt 2026 bei CHF 1’071’000, die kantonale Schwelle unterscheidet sich – daher der Zusatz „je nach Kanton". Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter der Schwelle und ist steuerfrei. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt sie jedoch als voll steuerbares Geldspiel, unabhängig von der Höhe. Die Auskunft für den konkreten Fall gibt der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Verfasst vom Team von „Wettrechtschweiz”.
