Legale Wettanbieter in der Schweiz 2026: Was die Bewilligung kostet und was sie dem Spieler bringt

Updated Oktober 2026
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Aktualisiert am 20 Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2).

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, findet schnell ausländische Angebote mit Bonusversprechen und Krypto-Zahlungen. Doch in der Schweiz sind solche Dienste ohne Bewilligung nicht zugelassen. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) erlaubt Sportwetten ausschliesslich durch zwei Veranstalter, die als interkantonale Lotteriegesellschaften unter strenger Aufsicht stehen. Wer ausserhalb dieses Rahmens wettet, verzichtet auf den Schweizer Spielerschutz, die gesetzliche Sperre und einen Ansprechpartner im Streitfall. Der folgende Überblick erklärt die zwei erlaubten Anbieter und erläutert, welche Risiken und Kosten mit einer Nutzung ausländischer Seiten verbunden sind.

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Rechtslage und Kosten stehen am Anfang. Dann folgen Bonus und Gratiswette – denn jede Aktion wirft zuerst die Frage auf, was die Aufsicht überhaupt zulässt – und daran schliessen Zahlung, App, Livewetten, Wettarten, Sportarten, neue Marken, das Ranking der erlaubten Anbieter, Spielerschutz und schliesslich Krypto und Anonymität. Die zwei Schweizer Veranstalter werden im Hauptteil gegenübergestellt, ausländische Marken ohne Bewilligung am Schluss jedes Blocks, immer mit der Bemerkung, was im konkreten Fall bei einem Streit fehlt.

Inhaltsverzeichnis
  1. Rechtslage: Warum nur zwei Anbieter in der Schweiz erlaubt sind
  2. Boni und Gratiswetten: Was in der Schweiz erlaubt ist
  3. Einzahlung und Auszahlung: Welche Wege in der Schweiz funktionieren
  4. App und mobile Nutzung
  5. Livewetten und Cash-Out
  6. Wettarten und Quoten
  7. Sportarten und Wettbewerbe: Was auf die Wette darf
  8. Neue Wettanbieter: Warum es in der Schweiz kaum welche gibt
  9. Zwei erlaubte Anbieter im Vergleich: Sporttip und Jouez Sport
  10. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
  11. Spielerschutz und Verlustlimiten
  12. Krypto und Anonymität: Was in der Schweiz nicht funktioniert
  13. Was eine legale Wette in der Schweiz kostet
  14. Steuern: Was Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport kosten
  15. Häufige Fragen

Rechtslage: Warum nur zwei Anbieter in der Schweiz erlaubt sind

Das Geldspielgesetz zählt Sportwetten zu den Grossspielen und verlangt für jedes Angebot eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Art. 130 BGS); der Spieler wird nicht bestraft, kann aber im Strafverfahren gegen den Anbieter um Einsatz und Gewinn gebracht werden.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Aufsicht führt die Gespa, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK); die ESBK ist nur für die Casinos zuständig. Wer Sportwetten anbietet, braucht eine Grossspielbewilligung, und die gibt es nur über die zwei Lotteriegesellschaften. Was auf der Seite stehen darf, regelt die Gespa mit einer geschlossenen Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026): Ecken- und Kartenwetten fehlen, ebenso Esports; Qualifikationsspiele sind nur dann zugelassen, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur dort, wo sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Die Liste ist die Quelle, der Wettanbieter ist nur ihr Dolmetsch.

Die Gespa führt keine Liste «weiterer lizenzierter Buchmacher», weil es keine gibt. Sie führt aber eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains darauf, bet365 wird namentlich genannt. Blockierte Domains tauchen unter neuem Namen wieder auf, das «Domain-Hopping» ist im Gesetzestext erwähnt (Interwetten, Bet-at-Home).

Kosten für den Spieler: Wer ausländisch spielt, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Limitenaufsicht und ohne Beschwerdestelle. Das ist nicht abstrakt – wer von der Schuldenberatung ausgeschlossen wurde, kann sich bei Swisslos oder Loterie Romande sperren lassen, und diese Sperre gilt schweizweit und in Liechtenstein; wer bei einem ausländischen Anbieter sperrt, sperrt nur dort.

Boni und Gratiswetten: Was in der Schweiz erlaubt ist

Gratiswetten und Boni sind in der Schweiz eng begrenzt, weil Gratisspielguthaben nach dem Geldspielgesetz der Zustimmung der Aufsicht bedürfen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – eine Zahl, die das Werbeversprechen «100 % Bonus» an seinem tatsächlichen Rahmen misst. Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Promo-Code, ein «gratis Startguthaben» und ein Werbeangebot ohne Bewilligung existieren in der Schweiz nicht legal; die Plattformen, die mit solchen Versprechen werben, fallen unter die Sperrliste.

Was Sporttip an Bonusmechanik anbietet, ist im Vergleich zu ausländischen Anbietern schmal. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette, verlangt aber mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50, und die Stufen sind festgelegt: 5 % Bonus bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quoten- und Profitboosts sind nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage (Quotenboost) bzw. für ein definiertes Sportereignis (Profitboost), pro Spieler einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist keine «Gratiswette», sondern ein prozentualer Aufschlag auf einen Gewinn, der überhaupt erst entstehen muss.

Was eine Gratiswette unter den Schweizer Bedingungen wert ist, hängt am Markt, an dem sie sitzt. Eine Faustregel: Ein Gratisguthaben über H, das ohne Einsatzrückgabe an Quote q auf einem Markt mit Auszahlungsanteil p ausbezahlt wird, ist im Erwartungswert H × (q − 1) ÷ q × p wert – und damit deutlich weniger als der Nennwert, sobald die Quote unterhalb des Marktdurchschnitts liegt. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 95 % (Branchen-Standard) und einer Quote von 2.00 wäre ein CHF-50-Guthaben rund CHF 23.75 wert, bei Quote 1.50 nur noch CHF 15.83. Wer das nicht liest, sieht den Nennwert und nicht den Preis.

Bei Sporttip selbst gibt es kein dauerhaftes «Willkommensangebot» im Stil ausländischer Anbieter; die Bonusmechanik sitzt im Kombiboost und in Boosts auf Einzelwetten, beide sind an die Wette gebunden, nicht an eine Einzahlung. Wer aus dem Ausland eine «100 % Bonus auf die erste Einzahlung»-Offerte mitnimmt, tauscht im Schweizer Kontext die Schweizer Bewilligung gegen ein Werbeversprechen, das hier nicht durchsetzbar ist. Das ist der Handel: kleinerer Bonusrahmen, aber im Streitfall die Gespa, das Schweizer Recht und ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet.

Einzahlung und Auszahlung: Welche Wege in der Schweiz funktionieren

Einzahlung und Auszahlung laufen in der Schweiz über Konten auf den eigenen Namen. Das Geldspielgesetz verbietet die Gutschrift an Dritte (Art. 50 Abs. 2 VGS); eine Gewinnauszahlung an ein anderes Konto als das der registrierten Person ist unzulässig. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, findet dort die üblichen Wege – Karte, E-Wallet, Krypto, vereinzelt Bargeldtransfer – aber keiner dieser Wege fällt unter Schweizer Aufsicht; ein Streit um eine Auszahlung wird nach den AGB des Anbieters und dem Recht des Lizenzlandes entschieden, nicht nach BGS.

Bei Swisslos wird das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine eigene Zahlungsart: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, das Guthaben liegt anschliessend im Wallet. Eine Einzahlung mit Kreditkarte ist möglich, aber es gilt das Verbot der Kreditgewährung an Spieler (Art. 75 Abs. 1 BGS) – Kreditkarten, die einen Kreditrahmen eröffnen, fallen darunter; Prepaid- oder Debitkarten sind in der Regel zulässig.

Die Auszahlung folgt eigenen Regeln. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es kann nur für Wetten verwendet werden.

Für die Auszahlungsdauer heisst das: bei kleineren Gewinnen sofort im Wallet, bei grösseren Gewinnen 3 Arbeitstage; bei ausdrücklich verlangter Bankauszahlung 5 bis 10 Arbeitstage. Das ist im internationalen Vergleich lang, aber an den schweizerischen Bankrhythmus und die Pflicht zur Identitätsprüfung gebunden. Wer aus dem Ausland «Auszahlung innert 24 Stunden» gewohnt ist, sollte wissen, dass die Beschleunigung dort an einer schwächeren Identitätsprüfung hängt – und im Streitfall oft an gar keiner.

App und mobile Nutzung

Swisslos und Loterie Romande bieten beide mobile Webseiten und native Apps für die gängigen Betriebssysteme an. Was die App kann, ist im Vergleich zu ausländischen Anbietern überschaubar, weil das Wettprogramm an die Gespa-Liste gebunden ist und die Mechanik am Markt entlang funktioniert: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Livewette, Cash-Out – mehr steht im Programm nicht, und eine App kann nicht mehr zeigen, als das Wettprogramm enthält. Was sie gut kann, ist die Limiten direkt im Profil zu setzen (Verlustlimiten 1, 7 und 30 Tage, eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage) und die Spielsperre mit wenigen Klicks zu aktivieren.

Das ist im Alltag wichtiger als ein zusätzliches Widget. Wer unterwegs eine Pause braucht, sperrt das Konto für 1 bis 180 Tage und kann die Sperre vor Fristablauf nicht aufheben – das ist nicht ein Komfortmerkmal, sondern die Schweizer Mechanik, die in den Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos festgeschrieben ist. Eine unbefristete Sperre trägt Swisslos in das schweizweite Register ein, sie gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein; wer dort eingetragen ist, kann bei keinem Schweizer Anbieter mehr spielen.

Wer aus dem Ausland eine «Betting App mit Livestream, Chat und Krypto-Wallet» gewohnt ist, bekommt in der Schweiz eine andere App: weniger Animation, mehr Schutz. Die Bedienung der Sporttip-Oberfläche ist auf die zwei Sprachen des Vertragsgebiets (Deutsch und Französisch, bei Bedarf Italienisch) und auf das Wettprogramm der Gespa-Liste zugeschnitten. Eine Livewetten-Funktion ist vorhanden, ein Livestream ist im Sporttip-Angebot nicht durchgängig; bei der Loterie Romande ist der Funktionsumfang vergleichbar.

Livewetten und Cash-Out

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vorbehaltlich der Spielbewilligung des Anbieters und der Liste bewilligter Sportereignisse und Wettarten. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Cash-Out ist im BGS nicht eigens geregelt; es ist eine Vertragsfunktion des Anbieters. Bei Sporttip ist Cash-Out verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung gibt es nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten und nicht für jeden Markt anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Wettenverlauf, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Was das im Alltag heisst: Cash-Out ist bei Sporttip vorhanden, aber nicht in jeder Situation und nicht zu jedem Betrag. Wer den Ausstieg vor Spielende als Standardfunktion erwartet, wie sie bei internationalen Anbietern üblich ist, wird enttäuscht. Wer den Ausstieg als Sicherheitsventil versteht und die Quote am Markt prüft, kann ihn sinnvoll einsetzen. Bei Loterie Romande ist Cash-Out verfügbar; die genauen Modalitäten sind in den Spielregeln von Jouez Sport beschrieben.

Wettarten und Quoten

Die Wettarten, die ein Schweizer Anbieter anbieten darf, stehen auf der Gespa-Liste. Was nicht draufsteht, ist nicht im Programm. Das ist eine harte Grenze, und sie sortiert das Wettprogramm schon im Ansatz: Ecken, Karten, Spielerwetten, asiatische Handicaps und alles, was nicht als Wettart auf der Liste steht, fehlt. Esports fehlt vollständig. Das ist kein Versäumnis der Anbieter, sondern die Rechtslage.

Bei Sporttip sind die Grundtypen verfügbar: Einzelwette, Kombinationswette, Systemwette, Livewette. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – etwa Tore und Ergebnis desselben Spiels – werden über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Yankee und Heinz – Systemwetten mit bzw. ohne Singles – funktionieren in der Systemwette; sie kombinieren mehrere Voraussagen zu einem Wettschirm, bei dem auch dann ein Gewinn entsteht, wenn nicht alle Tipps stimmen. Die Auszahlung ist das Produkt der Einzelquoten der richtigen Tipps minus der Einsätze der falschen Tipps – ein Yankee mit vier Voraussagen hat 11 Wetten, ein Heinz mit sechs hat 57.

Wie sich Quoten vergleichen lassen, hängt an einem Begriff: der Marge. Bei einer Zweiwegwette mit beiden Quoten q₁ und q₂ berechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/q₁ + 1/q₂); die Marge ist 1 minus die Auszahlungsquote. Bei zwei Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge 5 % – ein typischer Wert für Fussball-1X2. Bei einer Dreiwegwette mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.50: 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.50) ≈ 0’905, Marge 9.5 % – höher, weil drei Ausgänge schwerer zu quotieren sind. Die Marge sitzt in jeder einzelnen Quote und ist das, was der Anbieter langfristig pro Einsatz behält; sie lässt sich nicht wegdiskutieren, nur vergleichen.

Wer die Quoten vergleicht, vergleicht also nicht zwei Zahlen, sondern die Marge dahinter. Eine höhere Quote auf den Favoriten bei einem Anbieter geht meist mit einer tieferen Quote auf einen der anderen Ausgänge einher, und die Summe der Kehrwerte (vor der Division) zeigt den wahren Aufschlag. Für eine Wettenentscheidung zählt, was am konkreten Markt nach Abzug der Marge übrig bleibt; für die Wahl des Anbieters zählt, wer im Durchschnitt die tiefere Marge hat. In der Schweiz ist die Stichprobe schmal, weil nur zwei Anbieter verglichen werden können.

Was passiert, wenn ein Ereignis abgesagt wird: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer auf eine Kombination mit fünf Voraussagen gesetzt hat und ein Spiel fällt aus, gewinnt mit den verbleibenden vier zu deren Gesamtquote – die Streichung des Spiels zu 1.00 reduziert die Auszahlung nicht, sie erhöht sie gegenüber einem Verlust. Wer den Ausgang des Spiels auf dem Wettschein hatte, sieht nur den Verlust. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine Eigenheit, die bei kleinen Quoten einen Rappen pro Wette macht.

Sportarten und Wettbewerbe: Was auf die Wette darf

Die Gespa-Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist die Quelle. Was nicht draufsteht, ist nicht im Programm, und das ist die Stelle, an der sich das Schweizer Wettangebot von internationalen deutlich unterscheidet. Fussball ist breit abgedeckt, Tennis gehört dazu, Eishockey, Handball, Basketball und Radsport sind vertreten, American Football und Formel 1 in begrenztem Umfang. Was fehlt, ist augenfällig: Esports hat keinen Eintrag, virtuelle Sportwetten sind nicht etabliert, und Wettbewerbe mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer auf Ecken, Karten, Spielerstatistiken oder asiatische Handicaps setzt, ist in der Schweiz falsch. Diese Wettarten stehen nicht auf der Liste, sie werden weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande angeboten, und eine ausländische Seite, die sie anbietet, hat dafür keine Schweizer Bewilligung. UFC, Mixed-Martial-Arts und Boxen sind in der Liste enthalten, aber nur für ausgewählte Wettbewerbe; wer auf eine kleinere Veranstaltung setzen will, die im Ausland quotiert wird, hat in der Schweiz keinen Anbieter dafür.

Die Liste wird von der Gespa gepflegt; sie ist nicht in Stein gemeisselt, aber Änderungen brauchen Zeit und einen Antrag. Wer regelmässig auf bestimmte Wettbewerbe setzt, sollte vor der Wette prüfen, ob der Wettbewerb aktuell auf der Liste steht. Das ist eine Schweizer Besonderheit, die viele internationale Wettkunden überrascht: Die Wette scheitert nicht an der Quote, sondern an der Liste.

Für die zwei Schweizer Veranstalter bedeutet das, dass ihr Wettprogramm ähnlich aussieht. Die Schwerpunkte liegen auf den Schweizer Ligen, den europäischen Top-Ligen, internationalen Turnieren und den grossen US-Ligen. Ein unterschiedliches Angebot bei Sportarten und Wettbewerben zwischen Swisslos und Loterie Romande ist möglich, weil jeder Veranstalter seine Spielbewilligung pro Spielform beantragt; im Alltag ist die Schnittmenge gross. Loterie Romande hat einen leicht grösseren Schwerpunkt auf französischen Wettbewerben, Swisslos auf deutschsprachigen und Tessiner.

Neue Wettanbieter: Warum es in der Schweiz kaum welche gibt

Neue Wettanbieter sind in der Schweiz nicht ohne Weiteres möglich, weil das Geldspielgesetz den Kreis der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf die zwei interkantonalen Lotteriegesellschaften begrenzt. Eine dritte Marke kann nicht in den Markt eintreten, solange diese Struktur gilt. Neu auftauchende Marken, die in der Schweiz Werbung machen, sind entweder bestehende Marken unter neuem Namen (das Domain-Hopping der gesperrten Anbieter) oder ausländische Anbieter, die keine Schweizer Bewilligung haben.

Wer auf «neue Wettanbieter 2026» oder «neue seriöse Wettanbieter» setzt, sucht im Schweizer Markt nicht das, was der Begriff verspricht. Im Ausland ist «neu» ein Qualitätsmerkmal: ein frischer Anbieter mit grosszügigem Bonus, moderner App und Krypto-Auszahlung. In der Schweiz ist «neu» entweder ein neuer Wettbewerb auf der Liste, eine neue Wettart oder ein Update der App – mehr nicht. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, findet sie nur bei Swisslos und Loterie Romande, und die sind nicht neu.

Was sich ändern kann, ist die Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten. Die Gespa-Liste wird regelmässig aktualisiert; ein neuer Wettbewerb kann aufgenommen werden, eine neue Wettart kann bewilligt werden. Für den Wettenden heisst das: das Wettprogramm bewegt sich, aber langsam, und ein neuer Anbieter ist nicht in Sicht.

Zwei erlaubte Anbieter im Vergleich: Sporttip und Jouez Sport

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; FR, GE, JU, NE, VD, VS

Beide Veranstalter erfüllen die BGS-Anforderungen an einen Grossspielveranstalter mit Veranstalter- und Spielbewilligung und werden von der Gespa beaufsichtigt. Die zwei Bewilligungen sind im Geldspielgesetz vorgesehen (Art. 21–25 BGS) und gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das Vertragsgebiet ist entlang der Sprachgrenze geschnitten: wer im Kanton Zürich wohnt, spielt bei Swisslos; wer im Kanton Waadt wohnt, spielt bei Loterie Romande. Wer an der Sprachgrenze wohnt, fällt in das Gebiet des Kantons, in dem der Wohnsitz gemeldet ist. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet eröffnen; die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer kein Wohnsitz in der Schweiz hat, kann kein Konto eröffnen.

Swisslos Sporttip (Swisslos.ch) – Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein

Sporttip ist die Marke, unter der Swisslos Sportwetten anbietet. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., ein Rückgang um 7.0 % gegenüber 2024 (CHF 182 Mio.); Swisslos führt den Rückgang teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. 50 % des Reingewinns aus den übrigen Spielen werden nach ständiger Bevölkerungszahl, 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt (IKV 2020); 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten gehen als Spielsuchtabgabe an die Kantone, 2025 waren das CHF 3.86 Mio.

Einsatzgrenzen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- oder Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Spielsperren sind für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.

Wettangebot: das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste; Ecken- und Kartenwetten fehlen, Esports fehlt. Livewetten sind erlaubt; Cash-Out ist nur online, nur als vollständiges Cash-Out und nicht für jede Wette garantiert. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn bei mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote 1.50 (5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn); Quoten- und Profitboosts sind nur online, nur für Prematch-Einzelwetten.

Was im Streitfall greift: Wer mit einer Auszahlung nicht einverstanden ist, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben; nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks. Die Aufsicht führt die Gespa.

Urteil: Sporttip ist die einzige legale Adresse für Spieler aus der Deutschschweiz, dem Tessin und Liechtenstein. Die Limits sind im internationalen Vergleich eng, das Wettprogramm ist an die Gespa-Liste gebunden, der Spielerschutz ist konkret und durchsetzbar. Wer damit leben kann, dass Esports und Eckenwetten fehlen und der Cash-Out nicht teilweise funktioniert, bekommt ein Angebot, das im Streitfall vor Schweizer Recht steht.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) – Westschweiz

Jouez Sport ist die Marke, unter der Loterie Romande Sportwetten in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura anbietet. Loterie Romande hat ihren Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14) und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist identisch zu Swisslos: Grossspiel-Bewilligung unter dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; die Identitätsprüfung folgt den Anforderungen der VGS.

Einsatzgrenzen, Verlustlimiten, Spielsperre und Spielerschutz folgen den Vorgaben des BGS und der VGS, die für beide Veranstalter gleich gelten. Die konkreten Werte (Oberlimite CHF 9’999, Spielsperre 1 bis 180 Tage, freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden) sind im Spielregelwerk von Jouez Sport und in den Statuten der Loterie Romande festgelegt. Die Auszahlungsmechanik folgt dem gleichen Muster wie bei Swisslos: Gewinne werden auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto auf den Namen des Spielers ausbezahlt, anonym oder an Dritte ist ausgeschlossen.

Wettangebot: das Programm folgt ebenfalls der Gespa-Liste. Loterie Romande hat einen Schwerpunkt auf den französischen und Westschweizer Wettbewerben; Ligue 1, Serie A und die Schweizer Super League sind abgedeckt, dazu Tennis, Handball, Radsport und die grossen US-Ligen. Livewetten sind erlaubt, Cash-Out ist verfügbar; die genauen Modalitäten sind in den Spielregeln von Jouez Sport beschrieben.

Urteil: Jouez Sport ist die einzige legale Adresse für Spieler aus der Westschweiz. Die Spielmechanik ist mit Sporttip vergleichbar; Unterschiede liegen in der Wettbewerbsauswahl, in der Sprache (Französisch als Hauptsprache) und in der Auszahlungsabwicklung über das Loterie-Romande-Bankkonto. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, wenn er legal wetten will.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Ausländische Wettanbieter, die in der Schweiz Spieler annehmen, handeln ohne Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, dem Vereinigten Königreich oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); der Anbieter macht sich strafbar, der Spieler nicht, aber Schutz und Aufsicht fehlen. Im Folgenden sind die Marken aufgeführt, die im internationalen Vergleich häufig auftauchen; sie sind in der Schweiz nicht legal und ihre Auflistung ist kein Empfehlungsschritt, sondern eine Einordnung dessen, was ein Spieler im Streitfall nicht hat.

AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa ist eine internationale Marke mit Curaçao-Lizenz, in der Schweiz ohne Bewilligung. Das Angebot umfasst Casino und Sportwetten mit Krypto-Zahlungen, die in der Schweiz nicht zulässig sind; eine Auszahlung erfolgt nach den AGB des Anbieters und nach dem Recht des Lizenzlandes, nicht nach BGS. Im Streitfall gibt es keine Schweizer Beschwerdestelle und keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre. Die Marke ist in der Schweiz nicht bewilligt; eine Gewinnauszahlung erfolgt allein nach den Geschäftsbedingungen des Anbieters und dem Recht des Lizenzlandes, nicht nach dem Schweizer Geldspielgesetz.

HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke ist im Ausland präsent, in der Schweiz nicht zugelassen; Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden. Im Streitfall ist die Schweizer Aufsicht nicht zuständig, die Spielsucht-Sperre greift nicht, und die Identitätsprüfung richtet sich nach ausländischem Recht. Der Anbieter unterliegt keiner Schweizer Regulierung.

Rollbit – ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit ist eine Plattform mit Schwerpunkt auf Krypto-Casino und Sportwetten, in der Schweiz ohne Bewilligung. Krypto-Auszahlungen und anonyme Wallets sind in der Schweiz nicht möglich, da Gewinne ausschliesslich auf ein Konto ausgezahlt werden, das auf den Namen des Spielers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Im Streitfall fehlt die Schweizer Aufsicht vollständig; das Krypto-Modell ist mit dem hiesigen Gesetz nicht vereinbar.

FortuneJack – ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist ein Krypto-Casino und Sportwettenanbieter mit langer Marktpräsenz, in der Schweiz jedoch ohne Bewilligung. Die Lizenz aus Curaçao hat in der Schweiz keine Rechtskraft; eine Gewinnauszahlung auf ein Schweizer Bankkonto ist zwar vertraglich möglich, aber nicht durch eine hiesige Aufsicht gesichert. Das Angebot ist für Schweizer Kunden mit erheblichen Risiken behaftet.

DirectionBet – ohne Schweizer Bewilligung

DirectionBet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke richtet sich an europäische Märkte, akzeptiert jedoch auch Schweizer Spieler über das ausländische Angebot. Im Konfliktfall findet das ausländische Recht Anwendung; die Schweizer Aufsicht kann hier nicht eingreifen, und eine Beschwerde bei der Gespa ist ohne Wirkung. Spieler sollten die fehlende Regulierungsbasis berücksichtigen.

Playzilla – ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla ist ein internationaler Anbieter mit Casino- und Sportwettenangebot, in der Schweiz ohne Bewilligung. Bonusangebote und Aktionen unterliegen nicht der Schweizer Aufsicht; die Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Eine rechtliche Absicherung der Spielerschaft ist nicht gegeben.

Betovo – ohne Schweizer Bewilligung

Betovo ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Wettprogramm kann zwar breiter sein als das legale Schweizer Angebot, da die Gespa-Liste hier nicht greift, doch dies geschieht ohne die Schutzmechanismen der Schweizer Aufsicht, wie etwa Spielsperren oder Limitierungsvorgaben. Spieler tragen das volle Risiko bei eventuellen Auszahlungskonflikten.

Boomerang Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke wirbt mit Bonusangeboten, die ohne eine Genehmigung der Gespa nicht zulässig wären. Im Streitfall gilt ausschliesslich ausländisches Recht; Schweizer Spieler können sich nicht auf hiesige Regulierungsbehörden berufen, und eine Absicherung durch Schweizer Recht ist nicht existent.

Spielerschutz und Verlustlimiten

In der Schweiz setzt der Spieler die Limite, nicht der Staat. Das Geldspielgesetz und die Verordnung verlangen vom Veranstalter, dass er ein oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangt (Art. 87 VGS); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden (statutarisch) – Swisslos und Loterie Romande wenden 72 Stunden in ihren Bedingungen an. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die Spielsperre ist im BGS verankert (Art. 80–82): Schuldner und Suchtgefährdete können sich sperren lassen, ebenso auf eigenen Wunsch; die Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt für Casinos, Online-Casinos, Lotterien, Sportwetten und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Was das im Alltag heisst: Wer sich bei Sporttip für 30 Tage sperrt, kann in dieser Zeit auch bei keinem anderen Schweizer Anbieter spielen. Die Sperre ist nicht an das Konto, sondern an die Person gebunden. Wer ausweicht, indem er ein neues Konto anlegt, macht sich strafbar; die Veranstalter prüfen die Identität gegen Adressdatenbanken und gegen das Sperrregister. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen festgestellt, dass in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde – das ist ein Hinweis auf die Wirksamkeit der Verkaufsstellenkontrolle, nicht auf die Online-Sperre.

Wer eine Anlaufstelle für Suchtfragen sucht, findet sie bei der Fachstelle Sucht Schweiz (suchtschweiz.ch) und bei der Schuldenberatung. Die Spielsperre ersetzt keine Therapie, aber sie schliesst den Zugang.

Krypto und Anonymität: Was in der Schweiz nicht funktioniert

Wer nach einem Krypto-Wettanbieter, einem Bitcoin-Wettanbieter oder einem Anbieter ohne Anmeldung sucht, sucht etwas, das in der Schweiz nicht angeboten wird. Gewinne aus Schweizer Sportwetten werden auf ein Konto auf den Namen des Spielers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); eine Auszahlung an ein Krypto-Wallet, an einen Dritten oder an eine Börse ist unzulässig. Eine Wette ohne Anmeldung ist nicht möglich, weil das BGS eine Identitätsprüfung verlangt (Art. 47–52 VGS). Wer bei einem Anbieter spielt, der mit «anonym», «ohne KYC» oder «Bitcoin-Auszahlung» wirbt, spielt nicht bei einem Schweizer Veranstalter.

Die ausländischen Marken, die Krypto-Auszahlungen anbieten, sind in der Schweiz nicht zugelassen. Eine Auszahlung aus einem ausländischen Anbieter auf ein Krypto-Wallet ist vertraglich möglich, aber nicht durch Schweizer Aufsicht gesichert; im Streitfall mit dem Anbieter gilt das ausländische Recht. Wer auf einer Curaçao-Seite spielt, lässt sich auf das Lizenzregime dieses Landes ein – mit den entsprechenden Konsequenzen, falls der Anbieter die Auszahlung verweigert. Die Steuerpraxis ist zusätzlich zu beachten: Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen, andere Kantone kennen Freibeträge.

Wer in der Schweiz legal und mit Krypto spielen will, findet keine Adresse. Wer mit Krypto spielt, verlässt die Schweizer Aufsicht.

Was eine legale Wette in der Schweiz kostet

Eine Wette zu platzieren ist in der Schweiz gebührenfrei; was kostet, ist die Marge im Markt, und die ist nicht sichtbar, sondern in der Quote versteckt. Eine Zweiwegwette mit beiden Quoten 1.90 hat eine Auszahlungsquote von 95 % und eine Marge von 5 % – das heisst: von jedem eingesetzten Franken behält der Veranstalter im Durchschnitt 5 Rappen. Bei einer Dreiwegwette mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.50 liegt die Marge bei 9.5 %; bei einer Kombiwette mit vier Voraussagen zu je 1.50 multiplizieren sich die Quoten zu 5.06, die implizite Marge des kombinierten Marktes ist deutlich höher als die der Einzelmärkte.

Ein Rechenbeispiel: Wer CHF 1’000 als monatliches Budget einsetzt und in einem Monat jeweils die Hälfte des Budgets auf zwei sich gegenseitig ausschliessende Ausgänge einer Zweiwegwette mit Quote 1.90 / 1.90 verteilt (also CHF 500 auf jeden Ausgang), erhält bei einem Sieg CHF 500 × 1.90 = CHF 950 zurück, also CHF 50 weniger als eingesetzt – das ist die Marge. Wer das Budget stattdessen auf 20 Wetten à CHF 50 mit derselben Quote 1.90 verteilt und im Durchschnitt bei jeder Wette zur Hälfte verliert, gibt im Schnitt rund CHF 50 aus, weil die Marge mit jedem Tipp realisiert wird. Die Höhe des erwarteten Verlusts hängt an der Marge des konkreten Marktes, nicht am Budget; das Budget entscheidet, wie viel Marge bezahlt wird, die Marge selbst ist eine Eigenschaft des Marktes.

Für einen typischen Fussball-1X2-Markt liegt die Marge bei den Schweizer Anbietern in der Grössenordnung von 5 bis 10 %, je nach Wettbewerb und Spiel; für untergeordnete Märkte (Tore, Handicaps, Halbzeiten) eher höher. Die Marge ist nicht in den Spielregeln ausgewiesen, sie lässt sich aus den Quoten errechnen. Wer Wetten vergleicht, vergleicht am besten die Marge, nicht die Einzelquote; eine hohe Quote auf den Favoriten geht oft mit einer hohen Marge einher, weil ein anderer Ausgang entsprechend tiefer quotiert ist.

Steuern: Was Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport kosten

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1.1.2026 festgelegt (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht ab und ist je nach Kanton anders, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt. Oberhalb des Freibetrags werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch den Veranstalter abgezogen; rückforderbar ist die Verrechnungssteuer durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dem Freibetrag; die meisten Spielenden sehen nie einen Steuerabzug.

Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich: Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen, andere Kantone kennen einen Freibetrag. Wer ausländisch spielt und in einem Kanton mit tiefer Freibetragspraxis wohnt, sollte sich vor einer Auszahlung bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater erkundigen. Diese Empfehlung gilt allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.

Wer in einem Jahr mehrere Gewinne erzielt, addiert sie pro Wettveranstaltung und pro Einzelgewinn; ein einzelner Wettschein ist ein Einzelgewinn, auch wenn er mehrere Voraussagen enthält. Die Verrechnungssteuer auf einem Gewinn über dem Freibetrag wird vom Veranstalter einbehalten und an die ESTV abgeführt; eine freiwillige Meldung im Privatkonto ist nicht erforderlich, weil die ESTV den Abzug sieht.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter für Sportwetten zugelassen: Swisslos mit der Marke Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie Loterie Romande mit der Marke Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide halten eine Grossspiel-Bewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51); ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Deutschland haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Es gibt zwei Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung. Swisslos Sporttip ist für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie für das Tessin und Liechtenstein zuständig; Loterie Romande Jouez Sport ist für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS zuständig. Wer an der Sprachgrenze wohnt, fällt in das Vertragsgebiet des Kantons, in dem der Wohnsitz gemeldet ist; ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet eröffnen.

Welche Wettanbieter sind seriös, und woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?

Seriös in dem Sinn, dass sie unter Schweizer Aufsicht stehen, sind nur Swisslos und Loterie Romande; die Bewilligung ist im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geregelt und wird von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) ausgestellt. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – ist in der Schweiz wirkungslos; ein Anbieter mit einer solchen Lizenz ist hier nicht zugelassen und kann auf der Gespa-Sperrseite stehen. Wer in der Schweiz legal wetten will, prüft die Bewilligung über die Gespa und nicht über das Impressum der Anbieterwebsite.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, bet365 wird namentlich genannt. Blockierte Domains tauchen unter neuem Namen wieder auf, ein Vorgang, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und mit Interwetten und Bet-at-Home als Beispiel nennt. Die Sperrliste bedeutet nicht, dass die ausländischen Anbieter in der Schweiz geschlossen sind, sondern dass Schweizer Spieler sie nicht ohne Umgehung der DNS-Sperre erreichen.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge des Anbieters aus?

Die zwei Schweizer Veranstalter quotieren beide nach dem BGS und der Gespa-Liste; ein dauerhafter Quotenvergleich über die zwei Anbieter ist im Alltag nicht möglich, weil die Datenbasis schmal ist. Eine einzelne Quote sagt nichts über die Marge, weil der Aufschlag des Anbieters in jeder einzelnen Quote steckt; die Marge ergibt sich aus der Auszahlungsquote, die 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes beträgt. Bei einer Zweiwegwette mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95 % und eine Marge von 5 %; bei einer Dreiwegwette mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.50 liegt die Marge bei 9.5 %.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bund hat den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 festgelegt, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab und ist je nach Kanton anders; oberhalb des Freibetrags werden 35 % Verrechnungssteuer direkt durch den Veranstalter einbehalten und sind über die Steuererklärung rückforderbar. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis steuerbar – Thurgau besteuert sie unabhängig vom Betrag, andere Kantone kennen Freibeträge. Die konkrete kantonale Praxis sollte vor einer Auszahlung bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater erfragt werden.

Erstellt von der Redaktion von „Wettrechtschweiz”.

Online wetten ohne Limit Schweiz 2026 — was die Schweizer Bewilligung verlangt
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